Der Antrag des Herrn Piggidilli wird abgelehnt.
Begründung:
Gemäß §5 Abs. 2 des Imperialgesetzes über die Geschäftsordnung des Herrenhauses können Anträge von den Mitgliederen des Herrenhauses sowie von der Imperialregierung und ihren Mitgliedern gestellt werden. Sie sind schriftlich einzureichen.
Herr Piggidilli ist derzeit nicht Mitglied des Herrenhauses, somit hat er nicht das Recht Anträge einzureichen.
Ferner werden die Anträge auf Aussprache der Abgeordneten Heidenberg und Goldheart abgelehnt, da diese entgegen den Anforderungen des. §5 Abs. 1 des Imperialgesetzes über die Geschäftsordnung des Herrenhauses nicht den Sachverhalt enthalten, über den die Aussprache erfolgen soll.