• Ich zeige hiermit Herrn Pjotr Jerkov wegen Beleidigung an.


    Er nannte mich hier Arschloch.

    Stellvertretender Unionskanzler a.D.
    Unionsminister des Inneren a.D.
    Unionsminister der Verteidigung a.D.
    Imperialkanzler a.D.
    Sekretär der Imperialversammlung a.D.
    Mitglied des Unionsparlaments a.D.
    Mitglied des Unionsrates a.D.

  • Zitat

    Original von pjotr
    Ihr ganzes Wahlprogramm ist eine Beleidigung für jeden Menschen mit mehr als zwei Gehirnzellen!


    Herr Staatsanwalt neben Sie das bitte ebenfalls in die Klageschrift auf.

    Stellvertretender Unionskanzler a.D.
    Unionsminister des Inneren a.D.
    Unionsminister der Verteidigung a.D.
    Imperialkanzler a.D.
    Sekretär der Imperialversammlung a.D.
    Mitglied des Unionsparlaments a.D.
    Mitglied des Unionsrates a.D.

  • Zitat

    Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein


    Herr Staatsanwalt neben Sie das bitte ebenfalls in die Klageschrift auf.


    Als welcher Tatbestand? Nonkonformität mit Ihnen?

  • Hat Herr Jerkov denn nicht tatsächlich einen anderen Herrn Graf gemeint ?


    Sprachwissenschaftlich ist die Anrede "Herr Graf", "Herr Baron", "Herr König" unsinnig.
    Man spricht Personen mit einem adligen Zusatz ohne "Herr" an. Das wäre ja sonst eine Verdopplung.


    Daher wird die Unionsanwaltschaft vielleicht doch wohl davon auszugehen, dass Herr Jerkov einen (x-beliebigen) Herrn Graf (vergleichbar Herr Müller, Herr Maier, Herr Schulze...... äh :D ) gemeint hat und nicht direkt Graf von Falkenstein. ;)

    gez. Joeli Veitayaki
    Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"

  • Herr Unionskanzler, ganz davon abgesehen, dass Argumentationen vor Gericht gehören, wird jeder einigermaßen gute Anwalt, und Graf von Falkenstein besitzt dieser Mehrere, damit argumentieren: Nehmen wir einmal an ich stehe gerade vor Ihnen und würde - was ich selbstverständlich niemals tun würde - sagen: "Veitayaki ist ein Vollidiot."
    Dann dürfte, obwohl es mehrere Veitayakis in der Demokratischen Union geben dürfte, trotzdem klar sein, wer gemeint ist. Da das ganze innerhalb einer politischen Debatte geschehen ist und Graf Perry nicht anwesend war, dürfte zweifelsfrei klar sein, wer gemeint gewesen ist.


    S.M. Heinrich Julius I. von Jagonburg
    Kaiser von Imperia, Herzog von Jal-Pur,
    Fürst von Mixoxa, Fidei Defensor

  • Zitat

    Original von Joeli Veitayaki
    Mein mißratener Sohn aus einer früheren ehelichen Liason. Der hatte sich nach der Enterbung in Toto van Harry umbenannt :D


    Du hast deinen Sohn enterbt, weil er Regenbogenfarben mag? :D

    TRÄGER DES WALRITTERORDEN
    KOMMANDEUR - EHRENLEGION
    VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING
    spe.gif


    slvpsig1.png

  • Zitat

    Original von Heinrich Julius von Jagonburg
    jeder einigermaßen gute Anwalt, und Graf von Falkenstein besitzt dieser Mehrere


    Jaja, das gute alte Besitzrecht in Imperia

  • [doc]


    Manuri, den 12.02.2011


    Einstellungsverfügung


    Der Unionsanwaltschaft verfügt hiermit:


    1. Das Ermittlungsverfahren gegen Prof. Prof. Pjotr Jerkov auf der Grundlage der am 25.10.2009 bei der Unionspolizei eingegangenen Anzeige von Johannes Georg Graf von Falkenstein wird eingestellt.


    2. Die Unionsanwaltschaft erhebt keine Klage vor dem Unionsstrafgericht.



    Begründung:


    a) Die Unionsanwaltschaft konnte aus den vorliegenden Unterlagen und den eigenen Ermittlungen strafrechtlich relevante Umstände oder Handlungen nicht in ausreichender Hinsicht erkennen, wonach ein strafgerichtliches Verfahren als aussichtsreich zu halten wäre.


    b) Nach den Erkenntnissen der Unionsanwaltschaft sind die von Herrn Jerkov gemachten und vom Anzeigeerstatter als Beweise zitierte Äußerung nicht derart ehrverletzend, dass sie eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne darstellen. Die im Rahmen einer Diskussion getätigte Äußerung kann nach Ansicht der Unionsanwaltschaft nur als grobe Unhöflichkeit oder Taktlosigkeit gewertet werden. Somit gibt es keine ausreichenden Beweise oder Indizien für die Erfüllung des Tatbestands der Beleidigung nach § 66 StGB durch Herrn Jerkov.


    Das Ermittlungsverfahren wird daher nach § 5 (1) StPG eingestellt und eine Klageerhebung wird unter Verweis auf § 8 (1) StPG abgelehnt.


    Die Unionsanwaltschaft weist hiermit den Anzeigeerstatter auf die Möglichkeit einer Privatklage vor dem Unionsgericht für Strafsachen auf der Grundlage von § 8a StPG (eingefügt durch § 2 des "Änderungsgesetzes zur Einführung von Privatklagen ind die Strafprozessordnung" - UGBl 2010/17) hin.


    Armin Schwertfeger
    Oberster Unionsanwalt[/doc]

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