Artikel 30 sagt eindeutig, dass niemand an der Annahme eines Mandates gehindert werden darf.
Sie sind der Ausführer der Verfassung, Herr Präsdent, und nicht ihr Zurechtleger. Wo haben Sie denn bitte ein Prüfungsrecht für Abgeordnete?
Artikel 30 sagt eindeutig, dass niemand an der Annahme eines Mandates gehindert werden darf.
Sie sind der Ausführer der Verfassung, Herr Präsdent, und nicht ihr Zurechtleger. Wo haben Sie denn bitte ein Prüfungsrecht für Abgeordnete?
ZitatOriginal von pjotr
Es ist unsäglich, wie der Unionspräsident hier gegen Verfassung und geltene Gesetze verstößt um die Arbeit der gewählten Volksvertretung zu behindern!
Der Unionspräsident ist keinesfalls verpflichtet, eine illegitime Vereidigung vorzunehmen. Im Gegenteil, sein Amtseid und das Rechtsstaatsprinzip verbieten das sogar.
ZitatOriginal von pjotr
Artikel 30 sagt eindeutig, dass niemand an der Annahme eines Mandates gehindert werden darf.
Sie sind der Ausführer der Verfassung, Herr Präsdent, und nicht ihr Zurechtleger. Wo haben Sie denn bitte ein Prüfungsrecht für Abgeordnete?
Der zitierte Artikel 30 hat kaum etwas mit diesem Fall zu tun. Denn dieser war bisher nie vorgesehen oder auch nur denkbar. Der Willen der Verfassungsgeber war derjenige, dass man nicht gewaltsam, moralisch oder durch psychischen Druck daran gehindert werden sollte ein eindeutig rechtmäßig erlangtes Mandat einzunehmen.
Dies ist hier nicht zweifelsfrei gegeben.
Und ich bin hier kein Handlanger und Erfüllungsgehilfe von irgendjemanden. Ich habe kein Prüfungsrecht für Abgeordnete, sondern ein prüfungsrecht darob ob eine vereidigung rechtmäßig vorgenommen werden muss und kann. Sonst könnte hier jeden Tag irgendwer kommen und von mir verlangen zum Abgeordneten vereidigt zu werden und ich müsste es tun, egal welchen rechtlichen Hintergrund das hat, oder was?
Der rechtliche Hintergrund ist in unserem Fall doch ziemlich deutlich: der Abgeordnete Marker verstirbt, sein Mandat geht auf die Nachrücker über. Diese sind ausgebürgert, also muss die Partei einen Nachrücker bestimmen. Wie lange ich dafür in der Partei schon Mitglied gewesen bin, spielt doch gar keine Rolle. "Kann ein Mandat [...], kann der Wahlvorschlagsträger per demokratischer Wahl durch seine Mitglieder einen Nachrücker bestimmen."
Dass jemand die Grünen vielleicht hätte auflösen sollen, steht auf einem anderen Blatt: es ist nicht passiert und darüber können wir froh sein, inzwischen gibt es ja schon zwei prominente Mitglieder, die die Partei konsolidieren werden.
[so]Hätte ich Marker gleich ausgebürgert, nach dem er gestorben wäre, wären Die Grünen auch gleich mitgelöscht worden. Was hättest du dann gemacht?[/so]
ZitatOriginal von Palin Waylan-Majere
Dass jemand die Grünen vielleicht hätte auflösen sollen, steht auf einem anderen Blatt: es ist nicht passiert und darüber können wir froh sein, inzwischen gibt es ja schon zwei prominente Mitglieder, die die Partei konsolidieren werden.
Hören Sie auf zu lamentieren - klagen Sie!
Wer sich durch einen Akt der öffentlichen Gewalt in seinen Rechten verletzt fühlt, dem steht der Rechtsweg offen. Beschreiten Sie ihn, und hören Sie auf, das Amt des Unionspräsidenten zu beschädigen.
Sie hätten schon längst einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Ernennung beim Unionsverwaltungsgericht einreichen können. Stattdessen stellen Sie sich hin und halten Volksreden.
ZitatOriginal von Bodo von Kurzschluss
[so]Hätte ich Marker gleich ausgebürgert, nach dem er gestorben wäre, wären Die Grünen auch gleich mitgelöscht worden. Was hättest du dann gemacht?[/so]
[so]Das bringt uns ja zu dem, was mich schon vor Jahren aufgeregt hat, dieses ständige Rumgesterbe ohne sich mal die Stunde Zeit zu nehmen und ein paar Sachen zu klären[/so]
ZitatOriginal von Bodo von Kurzschluss
[so]Hätte ich Marker gleich ausgebürgert, nach dem er gestorben wäre, wären Die Grünen auch gleich mitgelöscht worden. Was hättest du dann gemacht?[/so]
"Was wäre wenn" bringt uns nicht weiter und spielt auch keine Rolle. Du hast es halt nicht.
ZitatOriginal von Richard Stresemann
Hören Sie auf zu lamentieren - klagen Sie!
[...]
Meines Wissens wurde die Klage bereits gestern eingereicht. Es besteht also kein Grund für künstliche Aufregung Ihrerseits.
ZitatOriginal von pjotr
Artikel 30 sagt eindeutig, dass niemand an der Annahme eines Mandates gehindert werden darf.
Lieber Herr Jerkov, wir sind uns doch wohl einig, dass Art. 30 teleologisch reduziert werden muss, weil eine extensive Auslegung bedeuten würde, dass jedermann jederzeit ein Parlamentsmandat annehmen dürfte, ohne gewählt oder sonstwie legitimiert zu sein.
Es braucht schon zur Einschlägigkeit des 30 einen rechtmäßigen Anspruch auf das Mandat. Und an dem mangelt es hier.
ZitatOriginal von Richard Stresemann
Lieber Herr Jerkov, wir sind uns doch wohl einig, dass Art. 30 teleologisch reduziert werden muss, weil eine extensive Auslegung bedeuten würde, dass jedermann jederzeit ein Parlamentsmandat annehmen dürfte, ohne gewählt oder sonstwie legitimiert zu sein.
Es braucht schon zur Einschlägigkeit des 30 einen rechtmäßigen Anspruch auf das Mandat. Und an dem mangelt es hier.
Nein, an dem mangelt es keinesfalls. Laut Gesetz bestimmt die Partei, die den Wahlvorschlag eingereicht hat, demokratisch einen Nachfolger, wenn kein Nachrücker bereit steht. Genau das ist geschehen.
ZitatOriginal von Montgomery Scott
Nein, an dem mangelt es keinesfalls. Laut Gesetz bestimmt die Partei, die den Wahlvorschlag eingereicht hat, demokratisch einen Nachfolger, wenn kein Nachrücker bereit steht. Genau das ist geschehen.
Wie wäre es denn wenn die Grünen jetzt, wo sie zu zweit sind, eine ordentliche Wahl abhalten?
ZitatOriginal von Montgomery Scott
Nein, an dem mangelt es keinesfalls. Laut Gesetz bestimmt die Partei, die den Wahlvorschlag eingereicht hat, demokratisch einen Nachfolger, wenn kein Nachrücker bereit steht. Genau das ist geschehen.
Die Partei existiert aber nicht mehr.
ZitatOriginal von Freiherr von Stern
Herr Constantius,
ich gebe hier schon das Thema für morgen bekannt:
"Energisches Vorgehen gegen nörgelnde Rentner gefordert - Wann handelt endlich die Unionsregierung?" *g*
Ich bin immer noch frischer als Sie.
ZitatOriginal von Michael Schneider
Wie wäre es denn wenn die Grünen jetzt, wo sie zu zweit sind, eine ordentliche Wahl abhalten?
Das wäre zwar das erste Mal, dass ein ordentliches Protokoll für eine Wahlversammlung nach § 18 (4) von irgendjemandem verlangt würde, aber wir würden die Wahl wiederholen und ein solches Protokoll nachreichen, wenn das - anders als aus den Ausführungen von Herrn Stresemann zu schließen - für Sie der einzige Hinderungsgrund wäre.
ZitatOriginal von Michael Schneider
Wie wäre es denn wenn die Grünen jetzt, wo sie zu zweit sind, eine ordentliche Wahl abhalten?
Wozu? Wie aus dieser Mitteilung ersichtlich ist, ist das bereits geschehen.
@Stresemann
Also meine Ausgabe des Parteiengesetzes sagt:
Zitat(1) Eine Partei gilt aus aufgelöst, wenn dies durch Beschluss der Mitglieder auf Grundlage der Satzung geschieht. Das Unionsministerium des Inneren ist ermächtigt, Parteien aus dem Parteienverzeichnis zu löschen, wenn die Bestimmungen dieses Gesetzes länger als 30 Tage missachtet werden und so die Voraussetzungen für den Parteienstatus nicht mehr vorliegen.
(2) Mindestens sieben Tage vor der Löschung muss das Innenministerium eine schriftliche Warnung an die Partei senden, in welchem die Gründe, die zu einem Verlust des Parteistatus führen, genannt werden und zur Behebung dieser Umstände aufgerufen wird.
Es hat a) keine Selbstauflösung gegeben, die Bestimmungen des Parteiengesetzes waren b) nicht länger als 30 Tage missachtet und c) wurde die Partei auch nicht sieben Tage vor Nachrücken Herrn Waylan-Majeres vom Innenministerium benachrichtigt, dass sie gelöscht werden soll. d) ist sie nicht aus dem Parteienverzeichnis gelöscht worden:
ZitatOriginal von Richard Stresemann
Die Partei existiert aber nicht mehr.
Tat sie offensichtlich wohl doch. Wenn ich jetzt zwanzig Mal wiederhole "Richard Stresemann exisitert nicht mehr", sind Sie dann weg?
ZitatOriginal von Bodo von Kurzschluss
[so]Hätte ich Marker gleich ausgebürgert, nach dem er gestorben wäre, wären Die Grünen auch gleich mitgelöscht worden. Was hättest du dann gemacht?[/so]
Hätte hätte, Fahrradkette...
Oder um es fachlicher auszudrücken: Hypothetische Tatsachen sind nicht zu berücksichtigen.
ZitatOriginal von Michael Schneider
Wie wäre es denn wenn die Grünen jetzt, wo sie zu zweit sind, eine ordentliche Wahl abhalten?
Das wäre doch nach Ihrer Argumentation egal, da die Partei trotzdem aufgelöst worden sei.
ZitatOriginal von Richard Stresemann
Die Partei existiert aber nicht mehr.
ZitatOriginal von pjotr
Tat sie offensichtlich wohl doch. Wenn ich jetzt zwanzig Mal wiederhole "Richard Stresemann exisitert nicht mehr", sind Sie dann weg?
Käme durchaus auf einen Versuch an...
ZitatOriginal von pjotr
Tat sie offensichtlich wohl doch. Wenn ich jetzt zwanzig Mal wiederhole "Richard Stresemann exisitert nicht mehr", sind Sie dann weg?
Wenn ich sterbe, dann existiere ich nicht mehr.
Genauso ist das mit einer Partei, deren letztes Mitglied verstirbt.
Die Auffassung, eine Partei bestehe durch simple Eintragung weiter, obwohl sie keine Mitglieder besitzt, weil das Gesetz das Erlöschen der Partei in diesem Fall nicht ausdrücklich nennt, erscheint mir extrem legalistisch. Eine Partei ist nunmal eine Personenvereinigungen, und Personenvereinigungen sind definiert als Vereinigungen von Personen - im gegebenen Fall besteht aber weder Person noch Vereinigung.
Das Parteiengesetz sagt etwas anderes. Ich denke aber auch, dass in dieser Diskussion die Argumente zu diesem Zeitpunkt ausgetauscht sind.
<sim-off>Meines Erachtens ist das so sinnvoll, da die simulierte Partei eben nicht nur ein Mitglied hat. </sim-off>
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