[PM]Unionspräsident behindert Arbeit der Grünen Fraktion im Unionsparlament

  • Wie Herr Schneider heute Vormittag öffentlich mitteilte, hat er vor dem designierten Abgeordneten der Fraktion Waylan-Majere die nach dem Wahlgesetz für die Aufnahme seiner parlamentarischen Arbeit notwendige Vereidigung zu versagen.
    Statt dessen empfiehlt er den Grünen eine "schnelle Klage" um die Frage der Rechtmäßigkeit der Mandatsübernahme gerichtlich klären zu lassen und übersieht dabei, dass ein solches Verfahren bis zur abschließenden Klärung weit über das Ende der Legislaturperiode hinaus dauern dürfte.


    Die Partei der Grünen existiert ungebrochen weiter, da weder ein satzungsgemäßer Auflösungsbeschluss noch eine Löschung aus dem Parteienverzeichnis nach § 5(1) Parteiengesetz, die frühestens hätte nach 30 Tagen erfolgen dürfen, erfolgt ist.


    Der Präsident handelt hier gegen die Verfassung und die bestehenden Gesetze und hat sein Verhalten auch nicht näher rechtlich begründet. Statt Schaden von seinem Amt und dem Unionsparlament abzuwenden, erreicht er das Gegenteil, wenn fast 11% der Wähler die Repräsentation im Unionsparlament versagt.


    Ironie der Geschichte dürfte sein, dass mit dem gewollten Übertritt den Grafen Falkenstein zur KDU und der Nichtvereidigung von Herrn Waylan-Majere eine "Handlungsfähigkeit" der Regierung nach dem Geschmack des Unionskanzlers ja wieder hergestellt sein dürfte.
    Die Grünen fordern Herrn Veitayaki daher auf, die Vertrauensfrage zurückzuziehen.

  • Ich habe den Herrn Unionspräsidenten in dieser Angelegenheit rechtlich beraten. Das Präsidialamt geht von folgendem Sachverhalt aus:


    Am 29. Juli 2009 verstarb mit dem damaligen MdUP Rex Marker das letzte Mitglied der Partei "Die Grünen". Im Anschluss trat Herrn Palin Waylan-Majere der nun mitgliederlosen Partei bei und erklärte sich selbst als einziges Mitglied zum Nachfolger für das Mandat im Unionsparlament.


    Die Entscheidung des Unionspräsidenten, Herrn Waylan-Majere die Ernennung zu verweigern, fußt auf folgende rechtliche Beurteilung:


    Eine Partei ist eine Personenvereinigung. Personenvereinigungen erlöschen, wenn sie keine Mitglieder mehr besitzen. Dies liegt in der Natur der Sache. Die Partei "Die Grünen" war somit zu dem Zeitpunkt, da Herr Waylan-Majere sich für ihre Mitgliedschaft eintrug, nicht mehr existent. Er konnte somit auch nicht wirksam das Mandat übernehmen.


    Dem Unionspräsidenten ist bewusst, dass es eine schwerwiegende Entscheidung ist, die Vereidigung eines MdUP zu verweigern. Ein legitim errungenes Mandat muss angetreten werden dürfen. Nicht weniger schwer wiegt allerdings die Gefahr, die ein nicht legitim übernommenes Mandat für die Demokratie darstellt. Im ersten Fall werden Teile der Bevölkerung ihrer Repräsentation im Parlament beraubt. Im zweiten Fall repräsentiert ein Teil des Parlamentes nicht das Volk. Beides wäre ein schwerwiegender Verstoss gegen geltendes Recht. Weder darf der Unionspräsident einen Abgeordneten vereidigen, der nicht legitim sein Mandat errungen hat, noch darf er einem legitim "gewählten" Abgeordneten die Vereidigung verweigern.
    Bei dieser Sachlage war für den Unionspräsidenten eine schwierige Abwägung zu treffen. Insgesamt hätte die Gefahr, die von einer unrechtmäßigen Ernennung ausgeht, überwogen. Denn mit der jetzt getroffenen Entscheidung wird die letztendliche juristische Beurteilung dahin verlagert, wo sie hingehört: an die Justiz, soweit Herr Waylan-Majere diesen Weg beschreiten möchte.


    Ich möchte dabei auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass es Herrn Waylan-Majere offen steht, im Rahmen einer Verpflichtungsklage gegen den Unionspräsidenten eine einstweilige gerichtliche Anordnung zu beantragen. Hierdurch ist sichergestellt, dass in äußerst geringer Zeit eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden kann.


    Herrn Waylan-Majere zu ernennen hätte den Weg zu einer gerichtlichen Entscheidung versperrt. Dem Unionspräsidenten blieb daher in der Abwägung keine andere Entscheidungsmöglichkeit.

  • Zitat

    Original von joukersendler
    Ich weiß ja nicht wie lange die Grünen schon nur ein Mitglied hatten. Alleine da hätte man die Partei schon auflösen müssen.


    Die Löschung einer Partei ist kein Automatismus. In § 5 (1) heißt es lediglich, dass der Innenminister zu diesem Schritt nach 30 Tagen ermächtigt ist.


    Außerdem gilt


    Zitat


    § 5
    (2) Mindestens sieben Tage vor der Löschun muss das Innenministerium eine schriftliche Warnung an die Partei senden, in welchem die Gründe, die zu einem Verlust des Parteistatus führen, genannt werden und zur Behebung dieser Umstände aufgerufen wird.


    Auch das ist offenbar nicht erfolgt.


    Daraus, dass die Koalition ihren Koalitionspartner nicht löschen wollte, sollte man uns jetzt keinen Strick drehen.

  • Zitat

    Original von joukersendler
    Wo sollte man die Warnung auch hinschicken wenn keiner Mitglied der Partei ist ;)


    Wie wäre es mit einer öffentlichen Bekanntmachung des Schreibens? ;)

    Pierre Lemarchal
    MdUP
    Vorsitzender der LL


    Master of Laws (LL.M.)
    Partner bei Marker insurance (100%)


  • Zitat


    Am 29. Juli 2009 verstarb mit dem damaligen MdUP Rex Marker das letzte Mitglied der Partei "Die Grünen"


    Als Partei mit mehreren tausend Mitgliedern verwahren wir uns gegen einen solchen Unsinn.


    Zitat


    Wo sollte man die Warnung auch hinschicken wenn keiner Mitglied der Partei ist


    Wenn es schon lange vor Markers Tod so gewesen sein sollte, dann an den damaligen Vorsitzenden der Grünen, Herrn Marker.

  • Zitat

    Original von Freiherr von Stern
    Als Partei mit mehreren tausend Mitgliedern verwahren wir uns gegen einen solchen Unsinn.


    Schön. Dann schreiben Sie das in den Schriftsatz und schicken Sie ihn ans Unionsgericht.

  • Zitat

    Original von Freiherr von Stern
    Sie sind also der Meinung, die größten Parteien in einem Land von 120 Millionen Einwohnern hätten neun Mitglieder? Na dann...


    Wer sagt das? Ich verlasse mich auf die Zahlen des AfEA. Nur die sind meines Erachtens erheblich.

  • Zitat

    Original von Freiherr von Stern
    Sie sind also der Meinung, die größten Parteien in einem Land von 120 Millionen Einwohnern hätten neun Mitglieder? Na dann...

    Sollen sich halt die anderen tausend Mitglieder im Bnet anelden.

  • Zitat

    Original von Rufus Constantius
    Gibts jetzt jeden Tag Pressekonferenzen dieses Herrn?


    Ich weiß ja nicht, wie Sie von der Abkürzung "PM" auf "Pressekonferenz" kommen. Im übrigen geht es hier ja nicht um das Endergebnis beim Vereinsbingo der Wanderfreunde Retslop, sondern immerhin um die Zusammensetzung des Unionsparlaments.

  • Sollten die GRÜNEN in der Sache inen Anwalt brauchen, stehe ich gern zur Verfügung.
    Es ist unsäglich, wie der Unionspräsident hier gegen Verfassung und geltene Gesetze verstößt um die Arbeit der gewählten Volksvertretung zu behindern!

  • Ich verstoße gegen kein Gesetz. Gröbstenfalls in einem juristisch unklaren Raum. Ich hätte auch einfach so die Vereidigung ignorieren können, wenn ich eine Parlamentsarbeit hätte verhindern wollen, aber das habe ich nicht getan, weil ich mir meiner Pflichten klar bin.


    Ich kann schon das Geschrei hören hätte ich das bei den Konservativen oder den Liberalen anders gemacht...

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