Wie Herr Schneider heute Vormittag öffentlich mitteilte, hat er vor dem designierten Abgeordneten der Fraktion Waylan-Majere die nach dem Wahlgesetz für die Aufnahme seiner parlamentarischen Arbeit notwendige Vereidigung zu versagen.
Statt dessen empfiehlt er den Grünen eine "schnelle Klage" um die Frage der Rechtmäßigkeit der Mandatsübernahme gerichtlich klären zu lassen und übersieht dabei, dass ein solches Verfahren bis zur abschließenden Klärung weit über das Ende der Legislaturperiode hinaus dauern dürfte.
Die Partei der Grünen existiert ungebrochen weiter, da weder ein satzungsgemäßer Auflösungsbeschluss noch eine Löschung aus dem Parteienverzeichnis nach § 5(1) Parteiengesetz, die frühestens hätte nach 30 Tagen erfolgen dürfen, erfolgt ist.
Der Präsident handelt hier gegen die Verfassung und die bestehenden Gesetze und hat sein Verhalten auch nicht näher rechtlich begründet. Statt Schaden von seinem Amt und dem Unionsparlament abzuwenden, erreicht er das Gegenteil, wenn fast 11% der Wähler die Repräsentation im Unionsparlament versagt.
Ironie der Geschichte dürfte sein, dass mit dem gewollten Übertritt den Grafen Falkenstein zur KDU und der Nichtvereidigung von Herrn Waylan-Majere eine "Handlungsfähigkeit" der Regierung nach dem Geschmack des Unionskanzlers ja wieder hergestellt sein dürfte.
Die Grünen fordern Herrn Veitayaki daher auf, die Vertrauensfrage zurückzuziehen.