Mitteilungen & Rederecht

  • Unter Bezugnahme auf die Anfragen des Unionsratspräsidenten an die Landesregierungen von Salbor und der Westlichen Inseln möchte ich auf die Abwesenheit des Unionspräsidenten hinweisen. Zu beantragende Unionsexekutionen können also vom Unionsratspräsidenten eingereicht werden.

  • Ihre Mitteilung ist sehr erfreulich lieber Herr Rousseau-Mason.


    Da auch Salbor eine gewählte Regierung hat, die nur leider nicht aktiv ist, sehe ich derzeit keinen Grund für eine Unionsexekution.


    Aus diesem Grund gab es/ gibt es ja die Anfragen des Unionsratspräsidiums.

  • Anlass für eine Unionsexekution ist die Nichterfüllung der nach Verfassung und Gesetz gegebenen Pflichten eines Unionslandes. Dazu ist es unerheblich, ob ein Landesregierungschef pro forma noch im Amt ist oder nicht. Lesen Sie die Verfassung.

  • Zitat

    Original von Palin Waylan-Majere
    Anlass für eine Unionsexekution ist die Nichterfüllung der nach Verfassung und Gesetz gegebenen Pflichten eines Unionslandes. Dazu ist es unerheblich, ob ein Landesregierungschef pro forma noch im Amt ist oder nicht. Lesen Sie die Verfassung.


    Ich kenne die Verfassung, vielen Dank.
    Sie geben mir aber Recht, dass so lange es eine gewählte Regierung gibt, der von mir eingeschlagene Weg der vorherigen Mitteilung und Anfrage der bessere ist, oder?
    Nun, da dies hier aber kein Platz für Diskussionen ist, danke ich Ihnen trotzdem für Ihre Wortmeldung und verweise darauf, dass wir die Sache in Salbor weiter beobachten und dann evtl. entscheiden. Möglichst mit dem Unionspräsidenten, wenn er bei der Arbeit zurück ist.


    >>simoff<< SRM war ja auch abwesend gemeldet und Bodo von Kurzschluss hat öfters schon erklärt, dass er sich in Salbor nur hat wählen lassen, um einer Unionsexekution dort aus dem Weg zu gehen. Deswegen fragte ich die Regierungen dort jeweils ja zunächst nach evtl. Vertretern für den Unionsrat
    >>simon<<

  • Zitat


    Ich möchte mich an dieser Stelle für das erneute Vertrauen, was mir bei meiner Wiederwahl zum Präsidenten des Unionsrates entgegengebracht wurde, bedanken und teile hiermit mit, dass ich Prime Minister Alexander Krüger weiterhin zum stellv. Präsidenten des Unionsrates ernannt habe. Die Arbeit des Unionsratspräsidiums geht also in gewohnt guter Art und Weise weiter.


    Gerhard Cheman
    -Präsident des Unionsrates-

  • Nachdem ich mein Mandat im Unionsparlament angenommen habe, kann ich kein Mitglied des Unionsrates mehr sein. Der Landtag hat Herrn Hans Sack zu meinem kommissarischen Nachfolger gewählt.


    Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit.


  • Herzlich Willkommen im Unionsrat Herr Macaluso. Auf eine gute Zusammenarbeit.


    Desweiteren ist es erfreulich und schön, dass derzeit, zumindest auf dem Papier, alle Unionsländer einen Vertreter im Unionsrat haben, auch wenn der Eine nur kommissarisch hier ist und der Andere "nur" der Innenminister des Unionslandes ist.

  • Ich nehme die Vertretung der WI hiermit wieder auf. Nach Krankenhausaufenthalt in Saint-Pierre weile ich nun wieder in Manuri, um an den Sitzungen teilzunehmen.

    TRÄGER DES WALRITTERORDEN
    KOMMANDEUR - EHRENLEGION
    VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING
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    slvpsig1.png

  • Zitat

    Original von SRM
    Ich nehme die Vertretung der WI hiermit wieder auf. Nach Krankenhausaufenthalt in Saint-Pierre weile ich nun wieder in Manuri, um an den Sitzungen teilzunehmen.


    Das ist, im Sinne des Unionsrates, sehr zu begrüßen.

  • Zitat


    Ich möchte mich an dieser Stelle für das erneute Vertrauen, was mir bei meiner Wiederwahl zum Präsidenten des Unionsrates entgegengebracht wurde, bedanken und teile hiermit mit, dass ich Prime Minister Alexander Krüger weiterhin zum stellv. Präsidenten des Unionsrates ernannt habe. Die Arbeit des Unionsratspräsidiums geht also in gewohnt guter Art und Weise weiter.


    Gerhard Cheman
    -Präsident des Unionsrates-


  • Stellvertretender Präsident


    Das Unionsparlament hat folgendem Gesetz zugestimmt:


    [doc]2. Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes


    § 1 Änderungen


    Der § 1 (3) wird geändert und lautet nun wie folgt:


    (3) Von der Einkommenssteuer und der Kapitalbesteuerung befreit sind Einnahmen und Vermögen aller gemeinnützigen Stiftungen. [ - ].


    § 2 Schlussbestimmungen


    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.[/doc]

    Kamler Johanssen,
    sozialliberalistisch,
    ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA

    Einmal editiert, zuletzt von Kamler Johanssen ()

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