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Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mir eine Freude Ihnen heute mitteilen zu dürfen, dass die traditionsreiche Universität zu Kamahamea ihren aktiven Lehrbetrieb zum diesjährigen Sommersemester wieder aufnimmt.
Für den von mir betreuten Fachbereich Rechtswissenschaften, darf ich Ihnen die im Februar diesen Jahres angelaufenen Planungen präsentieren. Die juristische Fakultät der KamaU konnte folgende Lehrstühle besetzen:
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FB Zivilrecht: Prof. Dr. Schrobi
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FB Öffentliches Recht: Prof. David Unterpremstätter
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Direktor des Instituts für rechtswissenschaftliche Grundlagen,
Rechtstechniken und Verfahrensrecht: Professor Dr. Alexander Böker
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Eine Kooperation mit dem Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht der Count Donald Law School (Montary University)und dem dortigen Institut für Kriminologie wird angestrebt und aller Wahrscheinlichkeit nach möglich sein. Einzelheiten werden Sie in naher Zukunft hier finden. An dieser Stelle möchte ich mich bei meinem roldemischen Kollegen Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft bedanken, der sich einer derartigen Kooperation offen gezeigt hat.
Das Semester wird mit den Vorlesungen gegen Ende April beginnen und bis in den Herbst dauern. Regelmäßige Vorlesungen sowie Seminare werden angeboten werden können. Ein detailiertes Vorlesungsverzeichnis wird zu Beginn der Vorlesungen veröffentlicht.
Zur Erlangung des Diploms ist eine Abschlussarbeit am Ende des Semesters vorgesehen, die den Inhalt der Semester-Vorlesungen abfragt (Multiple-Choice bzw. kurze Antworten, Stichwörter etc). Genaueres zum Ablauf der Prüfungen wird zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Für den Vorlesungsbetrieb muss nicht immatrikuliert werden. Für Seminare und die Diplom-Abschlussprüfungen sind vorherige Anmeldung erforderlich.
Weiteres entnehmen Sie bitte der neuen Studienordnung:
[doc]Studienordnung Jura
für den Diplomstudiengang
§1 Zweck des rechtswissenschaftlichen Studiums
Zweck des juristischen Studiums ist das Erlernen von Fachkenntnissen sowie die Fähigkeit mit dem Recht wissenschaftlich umzugehen.
§2 Aufbau
Das Studium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades des Diplom-Juristen (dipl. jur.) ab. In Vorlesungen und Seminaren wird den Studenten juristisches Grundwissen vermittelt.
§3 Vorlesungen
Die Lehrstuhlinhaber bieten regelmäßig Vorlesungen an. Ein Vorlesungsplan wird zu Beginn des Studiums veröffentlicht. Abweichungen sind möglich, insbesondere wenn Ereignisse des gesellschaftlichen und politischen Lebens dies sinnvoll erscheinen lassen.
§4 Übungen
Von den Lehrstühlen können Übungen angeboten werden. Diese geben die Möglichkeit das theoretische Wissen an praktischen Fällen zu erproben. Übungsklausuren bestehen aus von den Lehrstühlen ausgearbeiteten Sachverhalten, die von den Studenten zu bearbeiten und zwecks Bewertung eingereicht werden können. Die Besprechung der Falllösung erfolgt öffentlich durch die Dozenten nachdem die Abgabefrist abgelaufen und die bewerteten Arbeiten zurückgegeben worden sind. Die Lehrstühle können eigene Vorgaben für die Übungen machen und frei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Übungen anbieten. Das Bestehen von Übungen ist nicht notwendig für ein erfolgreiches Bestehen des Studiengangs, sondern dient ausschließlich zur eigenen Übung.
§5 Seminare
Im Seminar haben die Studenten die Möglichkeit gemeinsam wissenschaftlich zu arbeiten. Dabei wird ein Fall oder Thema unter Leitung des Dozenten erarbeitet. Die Teilnahme setzt eine Anmeldung voraus. Ist ein Student für das Seminar verhindert, kann der Dozent alternativ eine häusliche Arbeit anbieten, die selbstständig vom Studenten anzufertigen ist. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Regelung der Formalien für die Durchführung der Seminare obliegt den Lehrstühlen.
§6 Abschlussprüfung
Gegen Ende des Semesters wird eine je eine Fachbereichsprüfung im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht sowie im Strarecht angeboten, deren Bestehen für die Erlangung des Diplomgrades erforderlich sind. Diese Fachbereichsprüfungen orientieren sich an den Vorlesungen anhand deren die Prüfungsfragen beantworten werden können.
Sollte es aus zwingenden Gründen erforderlich sein, kann das Dekanat Fachbereiche gewichten. Für die Prüfungen ist eine Anmeldung erforderlich. Einzelheiten regeln die Lehrstühle.
§7 Abschlussarbeit
Alternativ zu einer Fachbereichsabschlussprüfung können die Lehrstühle Abschlussarbeiten anbieten, in der der zu Prüfende ein vorgegebenes Thema oder einen Sachverhalt wissenschaftlich bearbeiten muss. Formalia werden durch die Lehrstühle in Absprache mit dem Dekanat festgelegt.
§8 Wiederholungsmöglichkeit
Die Abschlussprüfungen und Seminare können beliebig oft in weiteren Semestern wiederholt werden. Bestandene Leistungen aus vorherigen Semestern werden angerechnet.
§9 Diplomvergabe
Das Diplom wird verliehen, wenn der Student an mindestens einem Seminar aus einem von ihm gewählten Fachbereich erfolgreich teilgenommen hat und die Abschlussprüfung bestanden hat.
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Für Fragen zum Studium oder der juristischen Fakultät stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Vielen Dank.[/doc]