George Westmiles Mansion — Official Residence of the President of the Republic

  • Die Fragen die sich stellen sind: Was wollen beide Seiten? Was sind die Hindernisse dazu? Wie lassen diese sich realpolitisch aus dem Weg räumen?


    Wir möchten Außenbeziehungen der Länder, so stark wie das eben im Rahmen der Unionsverfassung geht. Hindernis ist eindeutig die außenpolitische Prärogative der Union.

    Professor Dr. Dr. Fabian von Montary
    OEL MP HCR RM
    Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
    Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
    Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
    Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary


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  • Ich halte gerade in der Außenpolitik es für wichtig, dass die Union mit einer einheitlichen Stimme auftritt.
    Jedoch gibt es einige Bereiche, in denen Ländersachen durch völkerrechtliche Verträge geregelt werden müssten. Hier sehe ich den eigentlichen Knackpunkt und auch einen eventuellen Ansatz zur Lösungsfindung.

  • Richtig. Von seiten meiner Regierung wurde vor Monaten mal ein Entwurf eines «Gesetzes zur Mitwirkung der Länder an der Völkerverständigung» in den Unionsrat eingebracht.
    Das habe ich Ihnen auch als Handreichung mitgebracht:
    [DOC]Gesetz zur Mitwirkung der Länder an der Völkerverständigung


    §1
    In die Verfassung der Demokratischen Union wird ein neuer Artikel 47b mit dem Titel „Nachbarschaftliche Beziehungen der Länder“ eingefügt: „Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen. Vor Inkrafttreten der Beschlüsse der Länder muss das Unionsparlament dem Vorhaben zustimmen.“


    §2
    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.[/DOC]


    Dort sollte man die Grenznachbarschaft herausnehmen, finde ich heute. Damals war es nur für eine Kooperation zwischen Roldem und den Vereinigten Staaten und Cranberra gedacht. Die Zustimmungsbedürftigkeit sollte eventuell auch geändert werden.

    Professor Dr. Dr. Fabian von Montary
    OEL MP HCR RM
    Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
    Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
    Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
    Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary


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  • Einer Verfassungsänderung bedarf es hier gar nicht, siehe Art. 46 II der Unionsverfassung: "(2) Im Bereich der Gesetzgebungskompetenz der Union haben die Länder das Recht zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie in einem Unionsgesetz ausdrücklich dazu ermächtigt werden."


    Die Union kann also gewisse Kompetenzen einfach so an die Unionsländer übertragen.


    Generell waren ja einmal zwei Richtungen angedacht:


    1) Die Länder geben ihre Kompetenzen in einem entsprechenden Bereich so weit ab, dass die Union für sie einen völkerrechtlichen Vertrag mit bestimmtem Inhalt schließen kann. Dazu müssten die Länder die Union per Staatsvertrag ermächtigen.
    Die Regelung scheint zwar auf den ersten Blick recht uninteressant für die Länder, aber ich möchte den Gedanken mal weiter spinnen. Wenn die Länder Teilkompetenzen an die Union abgeben möchten Sie wohl dafür auch ein entsprechendes Mitspracherecht in der Außenpolitik erhalten. Eventuell könnte man ein solches über einen außenpolitischen Beauftragten der Länder schaffen, dessen genaue Kompetenzen man noch überlegen könnte.


    2) Eben das Modell, dass die Union Kompetenzen bestimmter außenpolitischer Entscheidungen an die Länder abgibt, damit die z.B. im Bereich der Bildungspolitik etc. eigene völkerrechtliche Verträge abschließen kann.
    Hier ist jedoch zu überlegen, dass hier hingegen auch die Union wohl nicht ohne eine Gegenleistung Kompetenzen abgeben wird. Eventuell kann man über eine Ausweitung der Rahmengesetzgebung nachdenken, und/oder über die feste Verankerung eines Unionsministeriums mit Länderkompetenzen (Bildung, Umwelt, Kultur etc.).

  • Zitat

    Original von pjotr
    Einer Verfassungsänderung bedarf es hier gar nicht, siehe Art. 46 II der Unionsverfassung: "(2) Im Bereich der Gesetzgebungskompetenz der Union haben die Länder das Recht zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie in einem Unionsgesetz ausdrücklich dazu ermächtigt werden."


    Die Union kann also gewisse Kompetenzen einfach so an die Unionsländer übertragen.


    Gut, dann haben wir schon mal eine Möglichkeit, dass auch durchzubekommen. Etwas Sorge machen mir einfache Gesetz im Falle von Regierungswechseln, die hier recht häufig vorkommen. Mit der Regierungsmehrheit könnten die Gesetze ohne weiteres wieder getilgt und die Möglichkeit der Unionsverfassung ad absurdum geführt werden.


    Zitat

    Original von pjotr
    1) Die Länder geben ihre Kompetenzen in einem entsprechenden Bereich so weit ab, dass die Union für sie einen völkerrechtlichen Vertrag mit bestimmtem Inhalt schließen kann. Dazu müssten die Länder die Union per Staatsvertrag ermächtigen.
    Die Regelung scheint zwar auf den ersten Blick recht uninteressant für die Länder, aber ich möchte den Gedanken mal weiter spinnen. Wenn die Länder Teilkompetenzen an die Union abgeben möchten Sie wohl dafür auch ein entsprechendes Mitspracherecht in der Außenpolitik erhalten. Eventuell könnte man ein solches über einen außenpolitischen Beauftragten der Länder schaffen, dessen genaue Kompetenzen man noch überlegen könnte.


    Verstehen Sie mich nicht falsch, aber ich hege da ein gewisses Misstrauen gegenüber den Unionsinstanzen. Die Union macht selbst kaum eigene Außenpolitik, da befürchte ich, dass auch die außenpolitischen Vorhaben der Länder an dieser Instanz auf der Strecke bleiben. Eine Lösungsmöglichkeite sehe ich nur darin, dass ein Landeschef oder -beamter diese Position besetzt und sich die Länder auf ihn einigen, statt dass die Unionspolitik ihn bestimmen darf. Eine pauschale Abtretung der Länderkompetenzen halte ich überdies für schwierig und von meiner Regierung nicht gewollt. Ich kann mir jedoch ein Konzept einer Compétence attributée, quasi Einzelermächtigungen der Länderparlamente vorstellen, mit einer Zweckbindung der Kompetenzabgabe.


    Zitat

    Original von pjotr
    2) Eben das Modell, dass die Union Kompetenzen bestimmter außenpolitischer Entscheidungen an die Länder abgibt, damit die z.B. im Bereich der Bildungspolitik etc. eigene völkerrechtliche Verträge abschließen kann.
    Hier ist jedoch zu überlegen, dass hier hingegen auch die Union wohl nicht ohne eine Gegenleistung Kompetenzen abgeben wird. Eventuell kann man über eine Ausweitung der Rahmengesetzgebung nachdenken, und/oder über die feste Verankerung eines Unionsministeriums mit Länderkompetenzen (Bildung, Umwelt, Kultur etc.).


    Das halte ich aus Länderwarte für den gangbareren Weg. Die Gegenleistung hat die Union meiner Einschätzung lang erhalten, nämlich mit der Vertretungsgesetzgebung. Hier könnte sie sich schon seit Monaten auf den Gebieten der Landesgesetzgebungen austoben. Das tut sie aber nicht. Damit ist die durch das Vorhaben geplante Vitalisierung der Landesgesetzgebungen auch nicht aktiviert worden. Von daher fällt es mir schwer, Landeskompetenzen an die Union abzugeben, ohne selbst Zugriff darauf zu haben.

    Professor Dr. Dr. Fabian von Montary
    OEL MP HCR RM
    Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
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    Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary


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  • Zitat

    Original von Fabian Montary


    Verstehen Sie mich nicht falsch, aber ich hege da ein gewisses Misstrauen gegenüber den Unionsinstanzen. Die Union macht selbst kaum eigene Außenpolitik, da befürchte ich, dass auch die außenpolitischen Vorhaben der Länder an dieser Instanz auf der Strecke bleiben. Eine Lösungsmöglichkeite sehe ich nur darin, dass ein Landeschef oder -beamter diese Position besetzt und sich die Länder auf ihn einigen, statt dass die Unionspolitik ihn bestimmen darf.


    So hatte ich das sowieso angedacht. Ein Beauftragter, der von der Union ernannt wird würde ja den Ländern keine Vorteile bringen. Dieser Beauftragte müsste natürlich von den Ländern ernannt werden und deren Interessen vertreten.


    Zitat


    Eine pauschale Abtretung der Länderkompetenzen halte ich überdies für schwierig und von meiner Regierung nicht gewollt. Ich kann mir jedoch ein Konzept einer Compétence attributée, quasi Einzelermächtigungen der Länderparlamente vorstellen, mit einer Zweckbindung der Kompetenzabgabe.


    Dabei könnte man über einen ständigen Ausschuss beim Unionsrat nachdenken, oder über eine neue Kompetnzverteilung zwecks der Staatsverträge.
    Wenn nämlich wie bisher sämtliche Länderparlamente einem Staatsvertrag erst zustimmen müssen, dann würde das die Außenpolitik der DU noch weiter lähmen.
    Ich könnte mir stattdessen ein Verfahren ähnlich der Gesetzgebung vorstellen: Also ein Staatsvertrag ist seitens der Länder angenommen, wenn die ständige Ländervertretung mit einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln oder drei Vierteln (o.ä.) dafür stimmt.



    Zitat


    Das halte ich aus Länderwarte für den gangbareren Weg. Die Gegenleistung hat die Union meiner Einschätzung lang erhalten, nämlich mit der Vertretungsgesetzgebung. Hier könnte sie sich schon seit Monaten auf den Gebieten der Landesgesetzgebungen austoben. Das tut sie aber nicht. Damit ist die durch das Vorhaben geplante Vitalisierung der Landesgesetzgebungen auch nicht aktiviert worden. Von daher fällt es mir schwer, Landeskompetenzen an die Union abzugeben, ohne selbst Zugriff darauf zu haben.


    Erfahrungsgemäß wird die Union jedoch nur sehr ungern außenpolitische Kompetenzen an die Länder abgeben.
    Den Vorwurf an die Union, ihre Vertretungsgesetzgebung nicht zu nutzen möchte ich im Übrigen so nicht stehen lassen. Immerhin haben viele Unionsländer auch die neugewonnene Kompetenz zum Abschließen eines Konkordates mit dem Heiligen Stuhl noch nicht genutzt.


    Ich halte den zweiten Weg zwar für den einfacheren, den ersten Weg aber für den besseren. Da er neuen Wind und neue Kraft in die Unionsaußenpolitik bringen könnte.

  • Zitat

    Original von pjotr
    So hatte ich das sowieso angedacht. Ein Beauftragter, der von der Union ernannt wird würde ja den Ländern keine Vorteile bringen. Dieser Beauftragte müsste natürlich von den Ländern ernannt werden und deren Interessen vertreten.


    Wir müssten dann nur noch seine Kompetenzen, insbesondere im Verhältnis zu Regierung, Unionsparlament und Rat definieren.


    Zitat

    Original von pjotr


    Dabei könnte man über einen ständigen Ausschuss beim Unionsrat nachdenken, oder über eine neue Kompetnzverteilung zwecks der Staatsverträge.
    Wenn nämlich wie bisher sämtliche Länderparlamente einem Staatsvertrag erst zustimmen müssen, dann würde das die Außenpolitik der DU noch weiter lähmen.
    Ich könnte mir stattdessen ein Verfahren ähnlich der Gesetzgebung vorstellen: Also ein Staatsvertrag ist seitens der Länder angenommen, wenn die ständige Ländervertretung mit einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln oder drei Vierteln (o.ä.) dafür stimmt.


    Dazu müssten die Landesparlamente allerdings zustimmen, dass sie Teile ihrer Kompetenzen in die Hände der Exekutive übergeben, die dann in der Ländervertretung für das Land stimmt. Das birgt sicher auch landesverfassungsrechtliche Schwierigkeiten. Es ist sicher nicht zielführend, erst sieben Verfassungen zu ändern. ;)



    Zitat

    Original von pjotr


    Erfahrungsgemäß wird die Union jedoch nur sehr ungern außenpolitische Kompetenzen an die Länder abgeben.


    Das ist richtig, aber schon jetzt kann die Union auch in Länderkompetenzen eingreifen, wenn auch die Landesgesetzgebung die Prärogative behält. Vielleicht lässt sich da auch ein umgekehrtes Modell stricken. Die Länder etwa können von der Union ein Mandat für ein bestimmtes Vorhaben erhalten. Die Schwierigkeit sehe ich nur an den Fragen der Kündbarkeit durch die Union. Die müsste wegfallen.


    Zitat

    Original von pjotr
    Den Vorwurf an die Union, ihre Vertretungsgesetzgebung nicht zu nutzen möchte ich im Übrigen so nicht stehen lassen. Immerhin haben viele Unionsländer auch die neugewonnene Kompetenz zum Abschließen eines Konkordates mit dem Heiligen Stuhl noch nicht genutzt.


    Roldem sieht dafür schlichtweg keine Notwendigkeit, außerdem fehlt wohl auch noch das Unionsgesetz nach Artikel f des Konkordats. :)

    Professor Dr. Dr. Fabian von Montary
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    Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
    Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
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  • Ich halte wie gesagt die erste Lösung (mit einem außenpolitischen Beauftragten der Länder) für gut. Ich denke, dies ist vor allem auch als Chance für die Länder zu sehen, die damit außenpolitische Ambitionen ausspielen können.
    Verfassungsrechtliche Hürden bergen wohl beide Möglichkeiten, in dem Sinne, dass entweder die Unionverfassung oder einige Länderverfassungen abgeändert werden müssen.


    Mich würde auch interessieren, was die anderen Ländervertreter dazu denken.

  • Ich nicht minder. Wir können die Debatte auch in den Unionsrat einbringen.

    Professor Dr. Dr. Fabian von Montary
    OEL MP HCR RM
    Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
    Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
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  • Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)


  • Sehr geehrte Frau Unionsministerin Bont,


    bezugnehmend auf Ihren Brief vom 13. September 2009 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Republik Roldem der Aufforderung Ihrer Behörde keine Folge leisten wird. Zusammenfassend möchte ich mein Bedauern ausdrücken, dass Sie, die die Teilnahme der Roldems an der League of Nations als rechtliches wie politisches Problem sahen, zu keinem Zeitpunkt der Debatte das persönliche Gespräche gesucht haben und stattdessen lediglich auf die Form des Briefes zurückgriffen. Das zeigt für mich, dass Ihr Interesse an einer Lösung des Falls nie gegeben war und Sie sich stattdessen mit einer vorgefertigten Meinung am Thema arbeiteten.
    Ihre Art der Bearbeitung dieses Falls ändert mein Bild von Ihnen leider ins Negative und hoffe, dass Sie nicht ebenso mit auswärtigen Staaten und Organisationen umgehen. Der Respekt der Union vor der Eigenstaatlichkeit der Länder hat mit diesem Verfahren eindeutig gelitten.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Zitat

    Original von Fabian Montary
    Ich nicht minder. Wir können die Debatte auch in den Unionsrat einbringen.


    Das würde ich gut finden; wäre natürlich auch gut, wenn ich dann zu dieser Debatte Rederecht erhalten kann.

  • Selbstverständlich, ich werde das veranlassen.

    Professor Dr. Dr. Fabian von Montary
    OEL MP HCR RM
    Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
    Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
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    Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary


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  • In der Mansion rotiert alles und jeder...

    Professor Dr. Dr. Fabian von Montary
    OEL MP HCR RM
    Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
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    Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary


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  • [DOC]

      Prof. Jebb Bongerton, J.D.
      197 Golden Blvd.
      Montary City


      To:
      Most Hon. Prime Minister
      Port Victoria


      Redundancy from Honorary Consul Office


      Most Honorable Prime Minister,


      ich bitte Sie hiermit förmlich um meine Entlassung aus dem Ehrenamte des Honorarkonsuls. Aufgrund meiner Berufung zum Richter des Landes sehe ich einen Konflikt Wahrnehmung beider Ämter, eines, wenn auch volontär gestaltet, der Exekutive, das andere der Rechtsprechung zugeordnet. Verbunden war jene Ernennung durch Ihren Vorgänger mit meinem Engagement als Head of the Office for Union Affairs.


      Yours sincerelly,
      J. B. Bongerton

    [/DOC]

    signet70.pngProf. Joshua B. Bongerton
    Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
    Vorsitzender Richter des Obersten Gerichtshofs von Roldem

  • Es entgegnet ihm eine freundliche Stimme...


    Imperialkanzlei des Kaiserreichs Imperia, Sutherbury, persönliche Referentin des Imperialkanzlers. Guten Tag, Herr Premierminister. Es geht mir um die Unionskommunikationskonferenz. Diese läuft ja nun schon seit drei Jahren. Imperia möchte sie aber endlich zu Ende führen. Da ich zuletzt unter Ihrer Vorgängerin für diese Konferenz zuständig war, würde mich die Imperialkanzlei auch abordnen. Die Konferenz wurde seinerzeit unter Premierminister Dr. Montary von der Republik Roldem einberufen. Darum frage ich nach, ob sie weiterhin Interesse an einem Abschluss des Unionskommunikationsvertrags hat und mit meiner Personalie einverstanden wäre.

  • Selbstverständlich. Ein baldiger Abschluss dürfte nicht nur in meinem, sondern in unser allen Interesse liegen. Am Besten wir besprechen uns dazu noch einmal persönlich. Was meinen Sie? Zu dieser Angelegenheit dürfte sich sicherlich noch ein Termin vor Jahresende finden.

    Alexander Krüger
    Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
    parteilos

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