2007/09/05 Antrag Schneider

  • Zitat

    Original von Rudolph Baader
    Mein Vorschlag ist, dass der Kanzler vom Herrenhaus gewählt wird.
    Eine Abwahlmöglichkeit in diesem Rahmen wäre nur bei gleichzeitiger und daran gekoppelter Aufstellung eines Alternativkandidaten einzurichten.


    So etwas gab es mal in Chan-Sen, nur das hier von einer "öffentlichen Herausforderung" gesprochen wurde. Sozusagen ein Duell, durch den Wähler zu entscheiden.

  • Zitat

    Original von Rudolph Baader


    Der Kern meines Ansinnens ist die Wahl durch das Herrenhaus.


    Also die gesamte Wahl des Imperialkanzlers nur und ausschließlich durch die Mitglieder des Herrenhauses?


    Was aber dennoch nicht meinen Gesetzesentwurf unnötig machen würde, da dieser ausschließlich die Ab- und Neuwahl behandelt und auch im Falle ihrer Änderung so beibehalten werden kann. :)

  • Ja, richtig. Wahl und Abwahl durch das Herrenhaus.
    Gleichzeitiger Alternativkandidat bei Misstrauensantrag,
    Bemessung der jeweiligen Hürden an der Mitgliederzahl des Herrenhauses, meinetwegen zu den von ihnen genannten Konditionen.

  • Ich weiß jetzt nicht was Sie wollen. Ich stelle einen Gesetzesantrag, der die Verfassungsurkunde ergänzt an einer ganz bestimmten Stelle und sie wollen eine gänzlich andere Stelle der Verfassungsurkunde ändern. Ich würde vorschlagen dass sie das dann in einem anderen Gesetzesantrag regeln.

  • Ich möchte folgenden Alternativfassung für den Artikel 19 in die Diskussion einbringen:


    Zitat

    Artikel 19
    Neuwahl des Imperialkanzlers


    Auf Antrag zweier Mitglieder kann das Herrenhaus Neuwahlen für das Amte des Imperialkanzlers beschließen. Hierzu muss eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Herrenhauses diesem Antrag zustimmen. Ist der Antrag erfolgreich, so sind umgehend Neuwahlen einzuleiten. Der amtierende Imperialkanzler oder ein von ihm benannter Vertreter führen die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des neuen Imperialskanzerlers fort.


    Vorteile:


    - Über die Zukunft des Kanzlers entscheidet defacto weiterhin die gleiche Instanz, die ihn auch wählt: Das Volk. Es macht vielleicht praktisch kaum einen Unterschied, aber rein theoretisch möchte ich schon Wert darauf legen, dass da die Legitimationen nicht verwischen.


    - Man hat mit diesem Antrag wieder Klarheit über eine völlige Amtszeit und kann auch differenzierter mit dem Prozess der Neuwahl umgehen, als im Falle eines Misstrauensvotums.

    Maximilian von Rohan-Mason
    Unionspräsident a.D., Unionskanzler a.D.

  • Zitat

    Original von Rudolph Baader
    Schön und gut, Herr Rohan-Mason, aber in der Praxis will ich mal bezweifeln, dass ein abgewählter Kanzler die Amtsgeschäfte sorgsam weiterführt.


    Natürlich. Aber wenn man ehrlich ist... was soll er auch großartig tun? Es sei denn, er kandidiert nochmal. Dann ist er vielleicht besonders motiviert. Und falls absolut nicht, dafür habe ich die Vertreterregelung drin belassen. Es sollte nur irgendwer das Amt für Notfälle formal ausführen, gerade auch wegen der Vertretungspflichten in Punkto Imperialverweser.

    Maximilian von Rohan-Mason
    Unionspräsident a.D., Unionskanzler a.D.

  • Zitat

    Original von Maximilian von Rohan-Mason


    Natürlich. Aber wenn man ehrlich ist... was soll er auch großartig tun? Es sei denn, er kandidiert nochmal. Dann ist er vielleicht besonders motiviert. Und falls absolut nicht, dafür habe ich die Vertreterregelung drin belassen. Es sollte nur irgendwer das Amt für Notfälle formal ausführen, gerade auch wegen der Vertretungspflichten in Punkto Imperialverweser.


    Ich will niemandem etwas unterstellen, aber allein aus den von ihnen genannten Punten ergeben sich vielfältige Möglichkeiten durch Nichtstun oder Handeln Schaden anzurichten.


    Was spricht denn gegen eine gleichzeitige Aufstellung eines Gegenkandidaten? Immerhin beweist der Antragsteller so seine aktive Konstruktivität und das Land ist nicht führungslos.

  • Vielleicht verlässt er sich auch auf eine geschaffene Hausmacht, und Konstruktivität ist sekundär. Wer weiß das schon? Fakt ist nur, dass das Volk den Imperialkanzler wählt, und entweder macht es das immer, oder man lagert den ganzen Prozess ins Herrenhaus um.

    Maximilian von Rohan-Mason
    Unionspräsident a.D., Unionskanzler a.D.

  • Dass ich mit Herrn Schneider mal einer Meinung bin, hätte ich kaum erwartet.
    Allerdings würde ich eine Wahl nur durch das Herrenhaus befürworten. Der Verweser sollte weiterhin seine Legitimität durch das Volk erhalten, das wertet dieses nichtssagende Amt etwas auf.

  • Erneut nachgebesserter Entwurf:


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