Einspruch gegen das Wahlergebnis zum 54. Unionsparlament

  • [doc]An das Oberste Unionsgericht
    Manuri
    09.05.2021


    Einspruch gegen das Wahlergebnis zum 54. Unionsparlament

    Antrag:
    Gemäss § 46 des Wahlgesetzes lege ich gegen die Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahlen zum 54. Unionsparlament Einspruch ein.


    Ich beantrage, das Wahlergebnis zu annullieren.


    Begründung:
    Gemäss § 8 Des Wahlgesetzes dauert ein Wahlgang 120 Stunden. Der Wahlgang zum 54. Unionsparlament wies jedoch wie der Ausschreibung der Wahl zu entnehmen ist lediglich eine Dauer von 91 Stunden auf (siehe Anhang 1). Somit wurde die gesetzlich vorgeschriebene Wahldauer um weit mehr als einen Tag unterschritten. Bei der Verkündung des endgültigen Wahlresultates (siehe Anhang 2) stellte der Wahlleiter eine Wahlbeteiligung von 84,21% fest. Es muss somit davon ausgegangen werden, dass mehreren Wählern aufgrund der widerrechtlich verkürzten Wahldauer die Möglichkeit zur Wahlteilnahme verwehrt wurde.
    Zwar besteht grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit die Wahldauer zu verkürzen, ein dafür nötiger Beschluss des Unionsparlamentes existiert jedoch nicht.



    Anhänge:

    [/doc]

    Sahra Devillier

    Unionskanzlerin a.D.

    Präsidentin des Unionsparlaments a.D.

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