Zweites Änderungsgesetz zum Diplomatiegesetz

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    die Unionsregierung hat Aussprache und Abstimmung zur folgenden Gesetzvorlage beantragt. Die Antragstellerin hat das Wort.


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    Zweites Änderungsgesetz zum Diplomatiegesetz



    Artikel 1
    § 1 Absatz 5 des Diplomatiegesetzes wird ersatzlos gestrichen.



    Artikel 2
    Dieses Gesetz tritt mit Verkündigung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
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    Michael Heen
    Präsident des Unionsparlaments

    Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.

  • Vielen Dank, Herr Präsident.
    Werte Kollegen,
    mit der angestrebten Gesetzesänderung strebt die Unionsregierung eine Stärkung der Rechtssicherheit an. Durch diese Gesetzesänderung soll die Exterritorialität der Liegenschaften von Botschaften gestärkt werden, in dem die gesetzliche Hintertür, mit der die Unantastbarkeit diplomatischer Vertretungen verletzt werden kann, beseitigt wird.
    Jeder Staat und jede Regierung, die eine Botschaft in Ratelon errichtet, soll sich uneingeschränkt sicher sein, dass die Liegenschaften ihrer Botschaften unangetastet sind und angetastet bleiben - ohne Wenn und Aber.
    Indem sie diese Hintertür schließt, demonstriert die Unionsregierung ihr großes Vertrauen in die Aufrichtigkeit und Rechtschaffenheit unserer Partner und Freunde, die uns mit der Errichtung von Botschaften am Sitz von Unionspräsident und Unionsregierung beehren.
    Werte Kollegen, ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz; vielen Dank.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,


    Ich erachte Absatz 5 als durchaus sinnig. Leider können wir in der Praxis nicht uneingeschränkt darauf vertrauen, dass sich ein Straftäter nicht unter den Schutzmantel der Diplomatie flüchtet. Im Ernstfall sollten wir uns diese Option offen halten. Die Demokratische Union als Rechtsstaat hat in der Vergangenheit nicht und wird mit Sicherheit auch in Zukunft nicht missbräuchlich handeln. Darauf können sich die hiesigen Botschaften verlassen.

    Unionsparlamentarierin
    Ministerpräsidentin von Salbor-Katista a.D.
    Gesundheitsministerin von Salbor-Katista a.D.
    Unionsministerin der Verteidigung a.D.
    Unionspräsidentin a.D.

  • Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
    ich kann die Beweggründe, die die Kollegin Calzone zu ihrem Statement veranlassen sehr gut nachvollziehen: wie sollten wir reagieren, wenn innerhalb eines Botschaftsanwesens schwere Straftaten, zum Beispiel gegen Leib und Leben einer Person, verübt werden? Wie sollen unsere Sicherheitsbehörden reagieren, wenn schwere Straftaten gegen die Sicherheit der Demokratischen Union Ratelon verübt werden?


    Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist durchaus internationaler Brauch, dass die Anwesen von Botschaften für die Behörden des Gastlandes unantastbar sind. Das heißt, dass diese jetzige Bestimmung des Paragraphen ein Absatz fünf Diplomatiegesetz gegen Völkergewohnheitsrecht verstößt. Völkergewohnheitsrecht deshalb, weil es, soweit ich die Lage derzeit überblicke, zu diesem Thema noch keine internationale Konvention gibt.


    Wir haben erleben müssen, wie die Botschaft der Demokratischen Union Ratelon in Koskow, aufgrund unsubstanziierter Vorwürfe der Spionage, von den androischen Sicherheitsbehörden völkerrechtswidrig und vertragswidrige durchsucht worden ist. Damals haben wir - zu Recht - energisch gegen dieses Vorgehen protestiert.


    Werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass wenn tatsächlich auf einem exterritorialen Botschaftsanwesen schwere Straftaten gegen Leib und Leben einer Person begangen werden, die ratelonischen Sicherheitsbehörden kein Recht, sondern die Pflicht zum Eingreifen haben, um Leib und Leben der betroffenen Person zu schützen, und ich bin davon überzeugt, dass in diesem Fall ein Bruch der Exterritorialität auch einsehbar ist: wenn Gefahr für die höchsten Rechtsgüter in Verzug ist, dann bedarf es keiner richterlichen Anordnung. Auf der anderen Seite ist es so, dass eine richterliche Anordnung von der Seite des Völkergewohnheitsrechts aus betrachtet, keinen Bestand haben kann, weil diese Anordenung exterritoriales Gebiet betrifft, welches der ratelonischen Jurisdiktion per se entzogen ist.


    Diesem Umstand trägt die vorliegende Gesetzesinitiative Rechnung. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu dieser Vorlage.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Ich beende die Aussprache.
    Bitte stimmen Sie mit "Ja", wenn Sie dem Gesetz zustimmen wollen, mit "Nein", wenn Sie diesem Gesetz Ihre Zustimmung verweigern wollen oder mit "Enthaltung", wenn Sie sich aktiv der Stimme enthalten wollen.


    Die Abstimmung beginnt jetzt.

    Michael Heen
    Präsident des Unionsparlaments

    Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.

  • Ja

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,
    ich beende die Abstimmung, da alle Mitglieder des Unionsparlaments Ihre Stimme abgegeben haben.
    Mit "Ja" stimmten 5 Abgeordnete,
    mit "Nein" stimmten 2 Abgeordnete,
    Stimmenenthaltungen gab es keine.



    Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.

    Michael Heen
    Präsident des Unionsparlaments

    Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.

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