Protokoll über die Erlangung der Mitgliedschaft im Transnordanikrat (TRANORA)

  • Hohes Haus,
    ich denke, dass es in unser aller Interesse ist, wenn das Parlament in seiner Arbeit nicht für längere Zeit unterbrochen wird.
    Ich erlaube mir daher gemäß § 4a der Geschäftsordnung festzustellen, dass das Präsidium des Unionsparlaments seine Aufgaben in angemessener Zeit nicht erfüllt. Bis zu dem Zeitpunkt, ab dem das Präsidium des Unionsparlaments werde ich daher gemäß § 4a der Geschäftsordnung übernehmen.


    Werte Kolleginnen und Kollegen,
    die Unionsregierung hat den folgende Vorlage zur Diskussion und Abstimmung eingebracht. Ich erteile einem Vertreter der Unionsregierung das Wort, anschließend ist die Debatte eröffnet.


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    Protokoll über die Erlangung der Mitgliedschaft im Transnordanikrat (TRANORA)


    Päambel
    Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
    gewillt, anderen Staaten die Mitgliedschaft im Transnordanikrat zu
    ermöglichen, und so Teil einer gemeinsamem Sphäre des Wohlstands, der
    Freiheit und des Friedens zu werden,
    sind wie folgt übereingekommen:


    Artikel 01 - Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
    (1) Mitglied im Transnordanikrat können alle Staaten werden, die
    1. demokratischen und rechtsstaatlichen Kriterien genügen,
    2. die Menschenwürde und die Menschenrechte achten,
    3. sich dem Prinzip der Völkerverständigung, der friedlichen
    Konfliktbeilegung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker verschrieben haben und
    4. auf der Karte der Karthographie Organisation (CartA) verzeichnet sind.
    (2) Unter demokratischen und rechtsstaatlichen Kriterien sind mindestens zu rechnen: die Gewaltenteilung, die Volkssouveränität, die
    Unabhängigkeit der Gerichte, die Gesetzesgebundenheit der Verwaltung,die Kontrolle der Regierung durch das Parlament, die Verantwortlichkeitder Regierung gegenüber dem Parlament und dem Volk und das Recht auf Mitgliedschaft und Tätigkeit in politischen Parteien und das Recht auf die Bildung einer parlamentarischen und außerparlamentarischen Opposition.
    (3) Unter Menschenwürde ist mindestens zu verstehen: das Recht auf Leben, auf Schutz vor Knechtschaft und Sklaverei, auf Schutz vor Folter
    und anderer erniedrigender Behandlung auf Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf körperliche, seelische und geistige Unversehrtheit, auf
    freie Entfaltung, auf freie Religionsausübung und auf das Streben nach persönlichem Glück.
    (4) Unter Menschenrechten ist mindestens zu verstehen: die Gleichheit von Mann und Frau vor dem Gesetz, das Recht auf richterliches Gehör, der Schutz vor willkürlicher Verhaftung, der Schutz der Privatsphäre, das Recht auf Eigentum, die freie Meinungsäußerung einschließlich der
    Pressefreiheit, der freien Religionsausübung sowie die Versammlungs- und die Vereinsfreiheit einschließlich die Koalitionsfreiheit.
    (4) Die Hohen Vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, dass Beschlüsse über die Aufnahme weiterer Mitglieder einvernehmlich und nach Prüfung erolgt.


    Artikel 02 - Antrag
    (1) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist am Sitz der TRANORA einzureichen.
    (2) Über den Antrag entscheidet der TRANORA-Rat einstimmig.


    Artikel 03 - Prozedere bei Annahme des Antrags
    (1) Im Falle einer Annahme hat der antragstellende Staat vier Wochen Zeit, um die die Gründungscharta sowie die bereits bestehenden
    TRANORA-Rechtsnormen zu ratifizieren.
    (2) Die in Absatz 1 genannte Friste kann zweimal vom TRANORA-Rat um jeweils zwei Wochen verlängert werden.
    (3) Über die Fristverlängerung entscheidet der TRANORA-Rat einstimmig.


    Artikel 04 - Beginn der Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft im TRANORA beginnt, an dem Tag, an dem Vorsitzende des TRANORA-Rats festgestellt hat, dass alle notwendigen
    Ratifikatonsurkunden beim Dispositar hinterlegt wurden.


    Artikel 05 - Verfristung
    (1) Kann der antragstellende Staat die in Artikel 03 genannten Fristen zur Ratifizierung nicht einhalten, gilt der Antrag als gescheitert.
    (2) Eine erneute Antragstellung ist jederzeit möglich.


    Artikel 06 - Inkraftreten
    Dieses Protokoll tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Vorsitzende des TRANORA-Rates festgestellt hat, dass alle Mitgliedsstaaten die
    Ratifikationsurkunde beim Dispositar hinterlegt haben.




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    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Herr Präsident, werte Kollegen,
    bereits vor geraumer Zeit haben sich die Unionsregierung und die Regierung des Königreichs Freesland auf dieses erste Protokoll geeinigt, mit dem der TRANORA weiter Gestalt annehmen und ausgebaut werden soll.
    Dieses Protokoll regelt, unter welchen Bedingungen andere Staaten die Mitgliedschaft im TRANORA erlangen können.
    Beide Seiten, sowohl die freesische als auch die Unionsregierung, haben die Verhandlungen gewissenhaft und im Geiste der Freundschaft und Partnerschaft geführt. Ich ersuche das Hohe Haus daher um seine Zustimmung.
    Vielen Dank.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Herr Präsident,
    es ist erfreulich zu sehen, dass mit dem vorliegenden Protokoll der Transnordanikrat endlich weiterentwickelt wird. Ich werde der Vorlage daher zustimmen.

    Michael Heen
    Präsident des Unionsparlaments

    Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.

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