Erstes Änderungsgesetz zum Unionsgenossenschaftsgesetz

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    Aktenzeichen: UGBl 003-2019
    Inkrafttreten am 30.01.2019



    Erstes Änderungsgesetz zum Unionsgenossenschaftsgesetz


    Artikel 1
    Das Worte "im Bundesanzeiger" in § 2 Punkt 3 Absatz 1 Punkt 4 wird geändert in "in öffentlich zugänglichen Printmedien".


    Artikel 2
    "3 Mindestinhalt der Satzung" in § 2 wird geändert in "§ 2a Mindestinhalt der Satzung".


    Artikel 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.



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    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

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