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Organisationserlass über die Dienstgrade der Unionsstreitkräfte
Unionsministerium der Verteidigung Aktenzeichen: UGBl 2005/15 Inkrafttreten: 12.08.2005 1. Die Diestgrade der ratelonischen Unionsstreitkräften werden in folgende Laufbahnen und Dienstgradgruppen eingeteilt: a) Mannschaften b) Unteroffizier - Unteroffiziere ohne Portepee - Unteroffiziere mit Portepee c) Offiziere - Leutnante - Hauptleute, Kapitänleutnante - Stabsoffiziere - Flaggoffiziere, Generale, Admirale 2. Die Laufbahn der Mannschaften unterteilt sich wie folgt (mit aufsteigendem Rang): - Soldat/Matrose - Gefreiter - Gefreiter erster Klasse 3. Die Laufbahn der Unteroffiziere unterteilt sich wie folgt (mit aufsteigendem Rang): a) Unteroffiziere ohne Portepee - Korporal/Maat - Fahnenjunker/Seekadet - Stabskorporal/Obermaat b) Unteroffiziere mit Portepee - Adjundant/Bootsmann - Fähnrich/Fähnrich zur See - Stabsadjundant/Stabsbootsmann - Oberfähnrich/Oberfähnrich zur See - Hauptadjundant/Hauptbootsmann 4. Die Laufbahn der Offiziere unterteilt sich wie folgt (mit aufsteigendem Rang): a) Leutnante - Leutnant/Leutnant zur See - Oberleutnant/Oberleutnant zur See b) Hauptleute - Hauptmann/Kapitänsleutnant c) Stabsoffiziere - Major/Korvettenkapitän - Oberstleutnant/Fregattenkapitän - Oberst/Kapitän zur See d) Flaggoffiziere, Generale, Admirale - Brigadegeneral/Flotillenadmiral - Generalmajor/Konteradmiral - Generalleutnant/Vizeadmiral - General/Admiral - Marschall/Großadmiral 5. Ordentliche Beförderungen werden von einem Dienstgrad zum nächts höheren unternommen, Ausnahmen bilden die Dienstgrade Fahnenjunker, Fähnrich und Oberfähnrich, diese sind Offiziersanwärtern vorbehalten. 6. Beförderungen von Offierzsanwärtern Die Offiziersanwärter durchlaufen folgende Dienstgrade vor der Ernennung zum Offizier: - Soldat - Gefreiter - Gefreiter erster Klasse - Fahnenjunker - Fähnrich - Oberfähnrich 7. Bei Beförderungen im Krieg können einzelne Dienstgrade übersprungen werden. Offiziere können ohne Durchlauf eine Offizierlehrgangs und Generale ohne Durchlauf eine Generalslehrgangs ernannt werden. 8. Marschall Der Dienstgrad Marschall wird in Friedenszeiten nicht verliehen. Der höchste in Friedenszeiten verliehene Dienstgrad ist der General für die Befehlshaber der Teilstreitkräfte. 9. Beförderungen werden vom jeweiligen Kommandeur vorgenommen, Flagoffiziere sind zusätzlich vom Unionspräsidenten zu ernennen. |
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