Liebe Kollege,
das Landespräsidium beantragt folgendes Gesetz:
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Gesetz zur Änderung der Verfassung
§1
Die Ziffern 2, 3, 4, 5 und 6 des Artikel 9 werden ersatzlos gestrichen.
§2
In Artikel 10, Ziffer 1, Satz 1 wird das Wort “gewählte“ gestrichen.
§3
Die Ziffer 2 des Artikel 10 wird wie folgt neu verfasst:
“Der Landtag besteht aus allen Unionsbürgern und Unionsangehörigen des Landes Salbor-Katista, die seit mindestens 14 Tagen ihren Wohnsitz im Land Salbor-Katista haben.“
§4
Artikel 12 wird wie folgt neu gefasst:
“Der Ministerpräsident und die Mitglieder des Landespräsidiums leisten bei Amtsantritt folgenden Eid vor dem Landtag: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft zum Wohle des Volkes Salbor-Katista einsetzen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden.
§5
Die Ziffer 2 des Artikel 13 wird wie folgt neu verfasst:
“Gesetzesvorlagen werden beim Landtage durch das Landespräsidium oder aus der Mitte des Landtages eingebracht.“
§6
Die Ziffer 1 des Artikel 17 wird wie folgt neu verfasst:
“Der Ministerpräsident wird mit einfacher Mehrheit von allen wahlberechtigten Bürgern des Landes Salbor-Katista gewählt. Näheres regelt ein Gesetz.“
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In Artikel 21 werden die Bergriffe “Bürger“ durch den Begriff “Unionsbürger“ und der Begriff “Volksstaate Katista-Salbor“ durch den Begriff “Land Salbor-Katista“ ersetzt.
§8
Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird ein neuer Landtagspräsident unter allen Mitgliedern des Landtages gewählt. Der bisherige Landtagspräsident behält sein Amt bis zu der Wahl des neuen Landtagapräsidenten.
§9
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.[/doc]
Die Aussprache ist eröffnet!