Im 40. Unionsparlament ist 1 Sitz nicht besetzt. Diesen schreibe ich hiermit zur Nachwahl aus.
Kandidaturen bitte ich bis zum 19. Mai 2014 18 Uhr zu erklären. Am 20. Mai um 18 Uhr startet dann die Wahl und endet am 25. Mai 2014, ebenfalls um 18 Uhr.
Wahlberechtigt und damit zur Kandidatur berechtigt sind nach §3 Wahlgesetz folgende Personen
Nicht kandidieren darf, wer im 40. Unionsparlament bereits einen Sitz besitzt.