Roldem Law Gazette

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    Roldem Law Gazette

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    [DOC]Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:


    1st New State Archive Act Amendment Act


    Article 1


    Article 2 Section 2 New State Archive Act wird wie folgt neugefasst: „Der Oberste Richter von Roldem kann einen State Archivar mit den Aufgaben betrauen.“


    Article 2


    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


    Port Victoria
    May 4, 2015


    Dr. Annelie Gatineau
    – Prime Minister –

    [/DOC]


    [DOC]Archival Details


    Issue: 2015-001
    Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Mansion
    Printed by University Edition, Montary City
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    Roldem Law Gazette

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    [DOC]Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:


    Roldemian Medical Care Bill Abolition Act


    Article 1


    Der Roldemian Medical Care Bill wird aufgehoben.


    Article 2


    Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.


    Port Victoria
    June 15, 2015



    Dr. Annelie Gatineau
    – Prime Minister –

    [/DOC]


    [DOC]Archival Details


    Issue: 2015-002
    Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Mansion
    Printed by University Edition, Montary City
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    Roldem Law Gazette

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    [DOC]Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:


    Local Government Act 2015


    Article 1


    Section 1
    Gemeinden (Municipalities, Municipalités) sind politisch-geografische Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze zur Förderung des Wohls ihrer Einwohner zu verwalten. Den Gemeinden können durch Gesetz weitere Rechte eingeräumt werden.
    Die Erfüllung der örtlichen Aufgaben obliegt dem Bürgermeister (Mayor, Maire) und dem Gemeinderat (Municipal Council, Conseil Municipal). Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter der Gemeinde und leitet die Gemeindeverwaltung (Municipal Administration, Administration Municipal). Er vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats.
    Der Bürgermeister wird von den Einwohnern der Gemeinde mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, ihm wird bei seiner Ernennung durch den Premierminister oder den Innenminister der Amtseid abgenommen. Eine Neuwahl findet bei Herausforderung frühestens sechs Monate nach der vergangenen Wahl statt. Das weitere regelt eine Rechtsverordnung des Innenministeriums.
    Der Gemeinderat wird nach Listenwahl jährlich gesamterneuert. Das weitere regelt eine Rechtsverordnung des Innenministeriums.
    Der Innenminister kann durch Rechtsverordnung festlegen, welche Gemeinden aufgrund ihrer historischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder verwaltungsorganisatorischen Bedeutung den Namensbestandteil Stadt (City, Ville) führen dürfen.


    Section 2
    Gemeindefreie Siedlungen (unincorporated Settlements, Cités non constitué) sind politisch-geografische Gebietskörperschaften, die sich aufgrund Leistungsfähigkeit nicht selbst verwalten können.
    Die Erfüllung der örtlichen Aufgaben obliegt nach Maßgabe der Gesetze einem Generalkommissar (Commissioner-General, Commissaire-General), der vom Innenminister ernannt wird. Der Innenminister kann durch Rechtsverordnung die generalkommissarische Verwaltung einer autonomen Stadt zuordnen.
    Auf Antrag von Bürgern in gemeindefreien Siedlungen kann der Innenminister die Gründung einer Gemeinde oder mit Zustimmung der Gemeinde die Zuschlagung zu einer bestehenden Gemeinde genehmigen.


    Article 2


    Section 1
    Autonome Städte (Autonomous Cities, Villes Autonomes) sind Städte, denen durch Gesetz überörtliche Angelegenheiten und die Erfüllung von Aufgaben des Landes im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung übertragen werden. Sie werden dazu finanziell hinreichend ausgestattet. Der Innenminister legt die autonomen Städte auf Antrag des Bürgermeisters und des Stadtrats durch Rechtsverordnung fest.
    Die Erfüllung der örtlichen und überörtlichen Aufgaben obliegt dem Regierenden Bürgermeister (Governor Mayor, Maire-Gouverneur) und dem Stadtrat (City Council, Conseil Municipal). Der Regierende Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter der autonomen Stadt und leitet die Stadtverwaltung (City Administration, Administration Municipal). Er erfüllt die überörtlichen Aufgaben selbständig und vollzieht die Beschlüsse des Stadtrats. Mit der Erfüllung der örtlichen Aufgaben kann er Bürgermeister als weitere hauptamtliche Beamte der autonomen Stadt betrauen.
    Im Fall der Vakanz des Amts des Regierenden Bürgermeisters einer autonomen Stadt kann der Innenminister bis zur Wahl eines Bürgermeisters einen Kommissarvertreter (Lieutenant Commissioner, Commissaire-Lieutenant) berufen.


    Section 2
    Samtgemeinden (Collective Municipalities, Municipalités Collectives) sind Gemeindeverbände, die nach Vertrag festgelegte örtliche Angelegenheiten anstelle ihrer Mitgliedsgemeinden erfüllen. Der Vertrag ist durch den Innenminister zu genehmigen.
    Die Erfüllung der nach Vertrag festgelegten örtlichen Aufgaben obliegt dem Samtgemeindevorsteher (Provost, Principal) und dem Samtgemeinderat (Collective Council, Conseil Collectif). Der Samtgemeindevorsteher ist hauptamtlicher Beamter der Samtgemeinde und leitet die Samtgemeindeverwaltung (Collective Administration, Administration Collective). Er vollzieht die Beschlüsse des Samtgemeinderats.
    Die Wahl des Samtgemeindevorsteher erfolgt wie die Wahl des Bürgermeisters. Der Samtgemeinderat besteht aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und weiteren, nach einem dem Vertrag festgelegten Verfahren zu bestimmenden Mitgliedern.
    Samtgemeinden können nicht den Namensbestandteil Stadt führen.


    Section 3
    Autochthone Gemeinschaften (Autochthon Communities, Communautés Autochtones) sind Gemeinden oder Gemeindeverbände, die eine mehrheitlich autochthone Bevölkerung aufweisen, eine dauerhafte autochthone Brauchtumspflege nachweisen können und denen die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung übertragen werden. Der Innenminister legt auf Antrag des Bürgermeisters und des Gemeinderats die autochthonen Gemeinschaften durch Rechtsverordnung fest.
    Die Erfüllung der Aufgaben obliegt dem Häuptling (Chief, Chef) und weiterer selbst gegebener Organe, die auf Beschluss der Einwohner der Gemeinschaft eingerichtet werden. Der Häuptling ist hauptamtlicher Beamter der autochthonen Gemeinschaft und leitet die Gemeinschaftsverwaltung (Community Administration, Administration de la Communautés).
    Autochthone Gemeinschaften können nicht den Namensbestandteil Stadt führen.


    Section 4
    Agglomerationen (Agglomerations, Agglomérations) sind Zusammenschlüsse eigenständiger Gemeinden und Samtgemeinden, die nach Vertrag festgelegte nichthoheitliche Aufgaben für ihre Mitgliedsgemeinden erfüllen. Der Vertrag ist dem Innenminister anzuzeigen. Agglomerationen haben eigenwirtschaftlich zu agieren.
    Die zur Erfüllung zu errichteten Organe sind im Vertrag festzuhalten.
    Eine Agglomeration kann in privatrechtlicher Rechtsform gegründet werden.


    Article 3


    Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
    Der Local Government Reform Act wird aufgehoben.
    Bürgermeister, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, führen dieses im Rahmen dieses Gesetzes fort.


    Port Victoria
    June 21, 2015



    Dr. Annelie Gatineau
    – Prime Minister –

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    [DOC]Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:


    1st Constitution Amendment Act


    Article 1


    Section 1
    An die Stelle des Premierministers tritt der Präsident der Republik (President of the Republic, Président de la République).


    Section 2
    Der Begriff des Prime Minister wird in der Verfassung der Republik Roldem zum Präsidenten geändert in:
    Article I Section 5,
    dem Titel des Article II,
    Article II Section 1 Subsection 1 Clause 1, Subsection 2, 3, 4, 5, im Eid der Subsection 6, Section 2 Subsection 1 Clause 1, Section 3.


    Article 2


    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
    Der amtierende Premierminister führt davon unbenommen sein Amt nach Maßgabe der bisherigen Verfassung zu Ende.


    Port Victoria
    June 21, 2015



    Dr. Annelie Gatineau
    – Prime Minister –

    [/DOC]


    [DOC]Archival Details


    Issue: 2015-003
    Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Mansion
    Printed by University Edition, Montary City
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    Roldem Law Gazette

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    [DOC]Der Secretary of the Interior erlässt aufgrund des Article 1 Section 1 Subsection 5 Local Government Act 2015 folgende Rechtsverordnung:


    Regulation on the Recognition of Municipalities as Cities


    Article 1


    Diese Verordnung wird gemäß Article 1 Section 1 Subsection 5 Local Government Act 2015 erlassen.
    Sie tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
    Die Regulation of Cities vom 9. März 2013 (Roldem Law Gazette, Issue 2013-007) wird außer Kraft gesetzt.


    Article 2


    Die Bezeichnung Stadt (City, Ville) dürfen die folgenden Gemeinden führen:
    — Bloomsburgh
    — Dodgeville
    — East Bridge
    — Fort Mason
    — Fort Philipp
    — Grand Harbor
    — Hake River
    — Leela City
    — Lobsters Paradise
    — Montary City
    — Port Victoria
    — Providence
    — Saint Christopher


    Port Victoria
    June 23, 2015


    Shilling Liebeskind
    – Secretary of the Interior –

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    [DOC]Der Secretary of the Interior erlässt aufgrund des Article 2 Section 1 Subsection 1 Clause 3 Local Government Act 2015 folgende Rechtsverordnung:


    Regulation on the Recognition of Municipalities as Autonomous Cities


    Article 1


    Diese Verordnung wird gemäß Article 2 Section 1 Subsection 1 Clause 3 Local Government Act 2015 erlassen.
    Sie tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.


    Article 2


    Section 1
    Zur Autonomen Stadt (Autonomous City, Ville Autonome) werden erhoben:
    — Bloomsburgh
    — Grand Harbor
    — Hake River
    — Montary City
    — Port Victoria
    — Providence
    — Saint Christopher


    Section 2
    Die Bürgermeister der in Section 1 benannten Städte führen ihr bisherigen Ämter nunmehr als Regierende Bürgermeister (Governor Mayor, Maire-Gouverneur) fort.


    Port Victoria
    June 23, 2015


    Shilling Liebeskind
    – Secretary of the Interior –

    [/DOC]


    [DOC]Der Secretary of the Interior erlässt aufgrund des Article 2 Section 3 Subsection 1 Clause 2 Local Government Act 2015 folgende Rechtsverordnung:


    Regulation on the Recognition of Municipalities as Autochthon Communities


    Article 1


    Diese Verordnung wird gemäß Article 2 Section 3 Subsection 1 Clause 2 Local Government Act 2015 erlassen.
    Sie tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.


    Article 2


    Section 1
    Zur Autochthonen Gemeinschafte (Autochthon Community, Communauté Autochtone) werden festgelegt:
    — Ken Tah Ten
    — Kisiskatchewani Sipi
    — Manitou bou
    — Mass Adchu Ut
    — Nunavut
    — Quinnehtukqut


    Section 2
    Die Bürgermeister der in Section 1 benannten Gemeinden führen ihr bisherigen Ämter nunmehr als Häuptlinge (Chiefs, Chefs) fort.


    Port Victoria
    June 23, 2015


    Shilling Liebeskind
    – Secretary of the Interior –

    [/DOC]


    [DOC]Archival Details


    Issue: 2015-004
    Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior
    Printed by University Edition, Montary City
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    Roldem Law Gazette

    [/DOC]


    [DOC]Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Präsidentin der Republik wird das folgende Gesetz verkündet:


    5th Election Act Amendment Act


    Article 1


    Article 3 Section 1 Election Act wird neu gefasst: „Wahlen werden spätestens am siebten Tage vor deren Beginn vom Präsidenten der Republik ausgelobt. Diese Auslobung hat den Wahlzeitraum zu enthalten.“
    Article 3 Section 2 Election Act wird neu gefasst: „Der Präsident der Republik ernennt eigenverantwortlich einen Wahlleiter. Dieser darf weder Kandidat, noch dienstlich Unterstellter eines Kandidaten bei der von ihm geleiteten Wahl sein. Der Wahlleiter ist unabhängige obere Landesbehörde; seine Entscheidungen sind ausschließlich durch die Gerichte zu überprüfen.“


    Article 2


    Der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens amtierende Wahlleiter wird entlassen; ihm ist eine Entlassungsurkunde auszuhändigen.


    Article 3


    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.



    Port Victoria
    May 5, 2018


    Dr. Annelie Gatineau
    – President of the Republic –


    [/DOC]


    [DOC]Archival Details


    Issue: 2018-001
    Publisher: Republic of Roldem Executive Office
    Printed by University Edition, Montary City
    [/DOC]

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    Roldem Law Gazette


    Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Präsidentin der Republik wird das folgende Gesetz verkündet:


    6th Election Act Amendment Act


    Article 1


    In Article II Section 1 Sentence 2 Constitution wird „vier“ in „sechs“ geändert.

    In Article II Section 1 Sentence 5 Constitution wird „März, Juli oder November“ in „Februar oder August“ geändert.


    Article 2


    Article 3 Section 1 Election Act wird geändert in „Der Präsident der Republik informiert im Roldemian Official Journal und an geeigneter öffentlicher Stelle einen Monat zuvor über den Ablauf seiner Amtszeit und legt einen Wahlzeitraum fest. Liegt bis vierzehn Tage vor Ende der Amtszeit keine weitere Kandidatur vor, tritt der Amtsinhaber zum nächstmöglichen in der Verfassung festgelegten Zeitpunkt seine nächste Amtszeit an.“

    Article 4 Section 2 Election Act wird gestrichen.

    Article 5 Section 3 Election Act wird gestrichen.

    Article 5 Section 4 Sentence 3 Election Act wird gestrichen.

    Article 5 Section 5 Sentence 2 Election Act wird gestrichen.


    Article 3


    Die Amtszeit der zuletzt gewählten Präsidentin wird bis zum Mittag des 1. August 2022 einmalig verlängert.


    Article 4


    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


    Port Victoria
    April 12, 2022

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    Dr. Annelie Gatineau
    – President of the Republic –



    Archival Details


    Issue: 2022-001
    Publisher: Republic of Roldem Executive Office
    Printed by University Edition, Montary City

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    Roldem Law Gazette


    Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch den amtierenden Präsidenten der Republik wird das folgende Gesetz verkündet:


    7th Election Amendment Act


    Article 1

    Die Constitution wird wie folgt geändert:

    1. Article II Section 1 Sentence 4 wird durch die folgenden Sätze 4 bis 7 ersetzt: "Im Falle des Todes, des Rücktritts oder der Unfähigkeit zur Wahrnehmung der Befugnisse und Obliegenheiten des Amtes verliert der President of the Republic sein Amt und es geht auf den Vice President über. Hat der President of the Republic keinen Vice President ernannt, wählt das Parliament of Roldem mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen neuen President of the Republic. Der Gewählte soll die Amtszeit des aus dem Amt ausgeschiedenen President of the Republic zu Ende führen. Eine Neuwahl durch das Parliament of Roldem findet nicht statt, wenn im Monat des Amtsverlustes ohnehin eine reguläre Wahl des President of the Republic durchgeführt wird. Ist das Amt nicht auf den Vice President übergegangen, führt der Speaker of the Parliament of Roldem die Amtsgeschäfte des President of the Republic bis zur Wahl eines President of the Republic kommissarisch."

    2. In Article II Section 2 Sentence 2 werden nach den Worten "die Richter des Supreme Court" die Worte ", den Vice President als seinen Stellvertreter, die Minister" eingefügt.


    Article 2

    Der Election Act wird wie folgt geändert:

    1. Article 3 Section 1 wird geändert in: „Wahlen werden spätestens am siebten Tage vor deren Beginn vom Präsidenten der Republik ausgelobt. Diese Auslobung hat den Wahlzeitraum zu enthalten.“

    2. Article 4 Section 2 wird wie folgt gefasst: "Kandidaturen sind bis zum zweiten Tag vor Beginn der Wahl einzureichen."

    3. Article 5 Section 1 wird geändert in: "Jeder Wähler hat genau eine Stimme."

    4. Article 5 Section 3 wird wie folgt gefasst: "Ist nur ein Kandidat zugelassen, so lautet die Frage nach der Zustimmung für den Kandidaten. Wahloptionen sind „Aye“, „Nay“ und „Abstention“."

    5. Article 5 Section 4 wird folgender Satz 3 angefügt: "Im Falle von Wahlen nach Section 3 hat die Zahl der Stimmen „Aye“ die Summe der Stimmen „Nay“ und „Abstention“ zu übertreffen."

    6. Article 5 Section 5 wird folgender Satz 2 angefügt: "Im zweiten Wahlgang in Wahlen nach Section 3 entfällt die Wahloption „Abstention“."


    Article 3

    Die Amtszeit der zuletzt gewählten Präsidentin endet mit Ablauf des Tages der Verkündung dieses Gesetzes.


    Article 4

    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


    Port Victoria
    January 31, 2023

    sig_sbt.png

    Stuart B. Templeton

    – Acting President of the Republic –


    Archival Details


    Issue: 2023-001
    Publisher: Republic of Roldem Executive Office
    Printed by University Edition, Montary City

    roldem_sig.pngrcl_sig.pngThe Hon. Stuart B. Templeton MP
    The President of the Republic of Roldem



    Speaker of the Parliament of Roldem; MP for The Isles and Southeast (23rd)

    Stellvertretender Unionskanzler, Unionsminister der Verteidigung, Mitglied des Unionsparlaments, alles a.D.

    Nichts ist so gerecht verteilt wie der gesunde Menschenverstand.

    Niemand glaubt mehr davon zu brauchen, als er hat.

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