UStG 01 XXIII 214 van Bloemberg-Behrens ./. Kaulmann

  • Zitat

    Original von Kauli
    Falls meinem Antrag nicht entsprochen werden kann, dann hätte ich noch einen Zeugen aufzurufen.


    Danke. Was für ein Zeuge wäre das und was könnte er beitragen? Über den Verfahrensantrag werde ich noch förmlich entscheiden.

    Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
    Nebenamtlicher Unionsrichter
    Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen

  • Zitat

    Original von Heinrich von Löwenherz


    Danke. Was für ein Zeuge wäre das und was könnte er beitragen? Über den Verfahrensantrag werde ich noch förmlich entscheiden.


    Es ist eine weitere Person, die diese Behauptung aufgestellt hat: Herr Geert van Bloemberg-Behrens

  • Zitat

    Original von Geert van Bloemberg-Behrens
    Zudem beantrage ich, dass Herr Alexander Krüger hier als Zeuge vernommen wird. Er kann sicher bezeugen, dass er selbst abgestimmt hat.


    Das ist nicht strittig. Im Zweifel wären die Fragen, die ich an ihn habe im Zusammenhang eines möglichen Strafverfahrens gegen Sie und nicht gegen Herrn Kaulmann.


    Da es keine funktionierende Rechtsanwaltschaft gibt und ich einen fairen und sauberen Prozess möchte, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass das Strafgesetzbuch der Demokratischen Union im achten Abschnitt sich mit realen Straftaten befasst. Insoweit werde ich wahrscheinlich auch berücksichtigen müssen was simoff ist. Die Trennung Geert van Bloemberg-Behrens und Alexander Krüger zieht als Strategie nicht wirklich. Das ist aber auch keine Frage, die wir hier erörtern müssen. Das wäre, wie gesagt, ein anderes Verfahren.

    Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
    Nebenamtlicher Unionsrichter
    Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen

  • Geschätzter Herr Vorsitzender, ich kann Ihnen nun leider nicht mehr folgen.



    /Simoff: Ich weiß, was du meinst. Da ich aber ein Verfechter der Trennung von RL und VL bin, kann und werde ich auf so etwas nicht eingehen. Das gehört Simoff geklärt. Ergo bin ich auch der Auffassung, dass man nicht mit simulationsexternen Dingen argumentieren kann in einem Gerichtsprozess.

    Geert van Bloemberg-Behrens
    Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
    Präsident des Unionsrats
    Sprecher von Bündnis Grün


  • Zitat

    Original von Geert van Bloemberg-Behrens
    Geschätzter Herr Vorsitzender, ich kann Ihnen nun leider nicht mehr folgen.



    /Simoff: Ich weiß, was du meinst. Da ich aber ein Verfechter der Trennung von RL und VL bin, kann und werde ich auf so etwas nicht eingehen. Das gehört Simoff geklärt. Ergo bin ich auch der Auffassung, dass man nicht mit simulationsexternen Dingen argumentieren kann in einem Gerichtsprozess.


    [so]Bin ich ja grundsätzlich auch. Es wäre nur nicht fair Kauli als Idioten darzustellen, obwohl es simoff-Tatbestände gibt. Wenn Du am Verfahren festhältst und/oder Kauli auf ein Urteil besteht werde ich bei der Entscheidung die simoff Paragraphen berücksichtigen. Also rate ich dir von der Strategie Krüger ist eine andere Person grundsätzlich ab. Der Hinweis gilt für einen eventuell sich anschließenden Prozess gegen dich.[/so]



    [doc]



    Unionsgericht für Strafsachen





    Beschluss


    Geschäftsnummer UStG 01 XXIII 214


    In der Strafsache


    gegen


    Tiberius Kaulmann,
    wohnhaft in Katista,
    Unionsbürger der Demokratischen Union



    wegen Verleumdung
    wird der Antrag des Angeklagten Kaulmann auf Einstellung des Verfahrens


    abgewiesen.


    Der Kläger, Geert van Bloemberg-Behrens, führt das Verfahren in Wege der Privatklage. Im Rahmen dieser ist der Privatkläger hinsichtlich der Rechte im Verfahren so zu stellen, wie die Staatsanwaltschaft in einer öffentlichen Klageerhebung (§ 8b Abs. 1 u. 4 StPG). Diese besondere Vorschrift verdrängt (ergänzt) die allgemeine des § 2 Absatz 2 StPG.


    v. Löwenherz
    Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen
    [/doc]

    Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
    Nebenamtlicher Unionsrichter
    Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen

  • Zitat

    Original von Kauli


    Es ist eine weitere Person, die diese Behauptung aufgestellt hat: Herr Geert van Bloemberg-Behrens


    Geert van Bloemberg-Behrens ist als Kläger anwesend. Sie können ihm eine Frage stellen oder auf eine Aussage verweisen, die das Gericht zur Kenntnis nimmt.

    Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
    Nebenamtlicher Unionsrichter
    Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen

  • Es geht um die folgende Diskussion, die ich hier dokumentierte, wo er am Ende selber über sich sagt: "Wenn der Wahlleiter es nicht hinbekommt, wird halt doppelt abgestimmt." Die entsprechenden Beiträge sind hier verlinkt.


    Zitat

    Original von Kauli 09.01.2014 18:34
    [doc]
    Die Wahl muss leider gestoppt werden. Es hat sich heraus gestellt, das 100666 Geert van Bloemberg-Behrens und 100688 Alexander Krüger vom selben Spieler gesteuert werden. 100666 Geert van Bloemberg-Behrens wird von mir immer per Hand nachgetragen, da er angeblich aufgrund eines Datenbankfehlers als NebenId eingetragen ist. (siehe die Diskussion hier)


    Bei den beiden letzten Wahlen (UP und erste Nachwahl) haben beide innerhalb von 2 Minuten abgestimmt, womit ein Mitspieler doppelt abgestimmt hat. Somit bleibt mir nichts weiter übrig, als die Nachwahl zu beenden und neu zu starten. Ob ich auch gleich beim Unionsgericht beantrage die UP-Wahl für ungültig zu erklären werde ich mir im Laufe des Abends überlegen.[/doc]




    Zitat

    Original von Geert van Bloemberg-Behrens 09.01.2014 18:55
    Alexander Krüger ist seit über einem Jahr Neben-ID. Genauso wie auf der Liste der Wahlberechtigten noch stets unzählige Leute stehen, die längst ihr Wahlrecht verloren haben. Hier sollte das Innenministerium endlich mal aktiv werden und zusammen mit dem Afea eine Reform des Bnets erarbeiten oder gar ein weniger anfälligeres System entwickeln.



    Zitat

    Original von Kauli 09.01.2014 19:14


    Und was hat die Meldung an den Wahlleiter verhindert, dass da eine Wahlberechtigung zu viel erteilt wurde? Und warum musste die auch noch verwendet werden? Fragen über Fragen...





    Zitat

    Original von Geert van Bloemberg-Behrens 09.01.2014 21:29
    Wenn der Wahlleiter es nicht hinbekommt, wird halt doppelt abgestimmt.

  • Ich möchte, wenn keine Beweisanträge mehr gestellt werden, zu den Schlussplädoyers übergehen. Zur Ausarbeitung der Plädoyers haben die Parteien je 72 Stunden Zeit. Herr Geert van Bloemberg-Behrens ist als erster dran. Dann Herr Kaulmann.

    Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
    Nebenamtlicher Unionsrichter
    Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen

    Einmal editiert, zuletzt von Heinrich von Löwenherz ()

  • Hohes Gericht.


    Ich möchte mich in meiner abschließenden Erwiderung der Klage auf zwei Punkte konzentrieren. Der erste dreht sich um die Tatsachen und der zweite wie sie von mir in der Öffentlichkeit besprochen wurde.


    Zur doppelten Abstimmung hat Herr van Bloemberg-Behrens selber alles gesagt was zu sagen ist. Ich darf ihn hier zitieren, wie er selber sein Verhalten am
    09.01.2014 um 21:29 beschreibt:


    Wenn der Wahlleiter es nicht hinbekommt, wird halt doppelt abgestimmt.



    Kommen wir nun zum zweiten Punkt. Außerhalb der von mir im Prozess zitierten Diskussion habe ich mich mit namentlichen Nennungen zurück gehalten. In der von Herrn van Bloemberg-Behrens angesprochenen Diskussion sage ich wörtlich


    Ich warte nur auf Herrn Macaluso. Hätte ein gewisser Herr nicht mehrfach abgestimmt, dann wären wir schon längst weiter gekommen...


    Das sich Herr van Bloemberg-Behrens gleich angesprochen fühlt zeugt nur von seinem schlechten Gewissen. Wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an.


    Ich beantrage also die Klage abzuweisen und Herr van Bloemberg-Behrens alle Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

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