Gründungskonferenz des Transnordanikrates

  • Ich denke es sind sich alle einig das das Leben nach der Geburt beginnt.
    Inwieweit, und wenn ja wann, es schon vor der Geburt beginnt dürfte hingegen umstritten sein.
    Schlußendlich kann jemand theoretisch noch früher potentielles Leben getend machen und deshalb gar Verhütungsmittel verbieten.
    Insofern sehe ich nicht das das Thema Schwangerschaftsabbruch in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen sollte und würde das nicht zu irgendeinem Kriterium machen wollen wer hier teilnimmt.
    Das kann jeder Staat so regeln wie er will, unberührt von dieser Organisation.

  • Zitat

    Original von Onfroi Lacroix


    Entschuldigung, wie sieht es unter diesem Gesichtspunkt mit Abtreibungen aus?


    Ich denke, diese Frage sollten wir den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen. Wir sollten darauf abstellen, das grundsätzlich das Recht auf Leben gilt und keine willkürlichen Tötungen vorgenommen werden.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Zitat

    Original von Jónas Sigur sson
    In erster Linie bestätigt die Diskussion das, was ich eigentlich ausdrücken wollte: Dass eindeutige Kriterien nicht machbar sind und man lieber darauf verzichtet.


    Das würde ich so pauschal nicht sagen: es gibt auf der einen Seite klar definierte Begriffe wie erst den der Gewaltenteilung, auf der anderen Seite gibt es Begriffe, wie etwa Recht auf Leben, deren Definition unterschiedlich ausfallen kann.

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  • Zitat

    Original von Jónas Sigur sson
    In erster Linie bestätigt die Diskussion das, was ich eigentlich ausdrücken wollte: Dass eindeutige Kriterien nicht machbar sind und man lieber darauf verzichtet.


    Für Fuchsen muss ich auf bestimmte Kriterien bestehen. Man könnte sich auch darauf einigen, dass bestimmte Staaten auch ohne Beachtung dieser Kriterien aufgenommen werden. Zum Beispiel durch einen Beschluss der Mitgliedsstaaten, wenn der jeweilige Staaten besondere Taten für die Weltgemeinschaft erbracht hat.

  • Also ich sehe das ähnlich wie Fuchsen, würde aber gerne auf besondere Ausnahmen verzichten wollen.


    Die Behauptung das eindeutige Kriterien nicht machbar sind, ist so nicht haltbar. Im Zweifelsfall muß man eben definieren was genau gemeint ist.
    Insofern könnte man natürlich auch das Schwangerschaftsabbruchthema aufnehmen wenn man dies zwingend will. Das geht mir aber einfach zu stark ins Detail um noch sinnvoll zu sein. Wir sollten uns da schon bei Grundlagen aufhalten.


    Beim Thema Gewaltenteilung bin ich bereit das relativ weit auszulegen. Wenn sich jetzt in Eldayja nichts gravierendes seit meinem letzten Kentnisstand geändert hat bin ich der Ansicht das dieses Kriterium dort hinlänglich erfüllt ist.


    Vielleicht sollte einfach jedes Land für sich überprüfen ob es meint die Kriterien zu erfüllen und bei einer positiven Aussage es dabei belassen werden sofern nicht irgendwer Widerspruch einlegt und man dann den Fall im Detail behandelt.

  • Zitat

    Original von Manfred Hilgenbecker



    Für Fuchsen muss ich auf bestimmte Kriterien bestehen. Man könnte sich auch darauf einigen, dass bestimmte Staaten auch ohne Beachtung dieser Kriterien aufgenommen werden. Zum Beispiel durch einen Beschluss der Mitgliedsstaaten, wenn der jeweilige Staaten besondere Taten für die Weltgemeinschaft erbracht hat.


    Wir würden gut beraten sein, zumindest auf eine grundsätzliche Einhaltung moralischer Prinzipien zu bestehen. So ist dad Recht auf Leben dann realisiert, wenn von staatlicher Seite keine willkürlichen Tötungen vorgenommen werden.
    Bei klar definierten Prinzipien, wie zum Beispiel der Volkssouveränität, auf eine klare Einhaltung achten. Auf diese Weise würde Astor ohne Probleme Mitglied werden können.

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  • Ich denke, dass wir auf Beitrittskriterien nicht verzichten sollten, wobei wir bei moralischen Grundsätzen es bei einer grundsätzlichen Beachtung belassen können, während bei klar definierten Prinzipien diese eingehalten werden sollten.

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  • Bislang also haben wir folgenden Diskussionsentwurf vorliegen.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann gibt es bezüglich der Aufnahmekriterien Einigkeit, ebenso bezüglich der ersten beiden Artikel in Kapitel I und dem Text über die Definition von Völkerrechtssubjekte.


    Zur Diskussion stand, wenn wir die Diskussion über die Präzisierung des Begriffs "Recht auf Leben" zunächst beiseite lassen - die Frage, ob die Konvention über die Hoheitsgewässer unmittelbar Eingang in den Text dieser Gründungscharta finden soll oder nicht. Die Aufnahme hätte meines Erachtens den Vorteil, dass er mit Ratifizierung dieses Dokuments automatisch gilt. Würden wir lediglich darauf verweisen, bliebe es jedem Land überlassen, ob er die entsprechende Konvention ratifiziert oder nicht, denn zwingen können wir letztendlich niemanden.


    Der Unterschied zur Konvention über die Hoheitsgewässer und dem hier zur Diskussion gestellten Entwurf ist der, dass zum Beispiel die Klauseln über Ausstieg etc. weggelassen wurden, der Text auf die wesentlichen Passagen der Konvention beschränkt wurde und die - mir bis heute unverständlichen - Artikel-Bezeichnungen dadurch entfallen, dass der Text in einen Artikel mit entsprechenden Absätzen eingebettet wurde.


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    Einmal editiert, zuletzt von Helen Bont ()

  • Zitat

    Original von Manfred Hilgenbecker
    Finde den Entwurf gelungen! :klatsch:


    Vielen Dank, Exzellenz.
    Ich gehe davon aus, dass sich die anderen auch noch äußern werden.
    Dem ungeachtet erlaube ich mir, ein paar weiteres Details in die Diskussion einzubringen:


    Der erste Punkt den ich noch ansprechen möchte, ist eine Freizügigkeitsregelung für Staatsbürger der Mitgliedsstaaten. Ich schlage vor, dass wir vereinbaren, dass sich Bürger von Mitgliedsstaaten des Transnordanikrates in allen anderen Mitgliedsstaaten für Urlaubszwecke für die Dauer von sechs Monaten aufhalten dürfen, ohne ein Visum beantragen zu müssen.
    Die Freizügigkeitsregelung kann im Laufe der Zeit und im Lichte der gemachten Erfahrungen ausgebaut werden.

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  • Zitat

    Original von Jade Thrace
    Der Entwurf geht soweit in Ordnung.
    Allerdings frage ich mich angesichts der Beteiligung hier inwieweit überhaupt welche Staaten Interesse an dem ganzen hat.


    Offiziell hat sich noch kein Teilnehmer abgemeldet. Ich gehe daher von einer weiteren Teilnahme der bisherigen Delegierten aus.


    Bezieht sich Ihre Zustimmung auch auf den von mir genannten Punkt der Freizügigkeit?

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  • Zitat

    Original von Helen Bont
    Der Unterschied zur Konvention über die Hoheitsgewässer und dem hier zur Diskussion gestellten Entwurf ist der, dass zum Beispiel die Klauseln über Ausstieg etc. weggelassen wurden, der Text auf die wesentlichen Passagen der Konvention beschränkt wurde und die - mir bis heute unverständlichen - Artikel-Bezeichnungen dadurch entfallen, dass der Text in einen Artikel mit entsprechenden Absätzen eingebettet wurde.


    Der wesentliche Unterschied ist, dass Unterzeichner eines separaten Vertrags nicht Mitgliedsstaaten des bestehenden Vertrags werden. Wenn also diesen Vertrag fünf Staaten unterzeichnen, dann erkennen nur diese fünf Staaten ihre Ansprüch gegenseitig an. Wenn man stattdessen Mitglied im schon von acht anderen Staaten unterzeichneten Vertrag wird, erkennen dreizehn Staaten die Ansprüche gegenseitig an.


    Abgesehen davon habe ich Ihren Entwurf noch nicht näher angeschaut, aber wenn er eine gekürzte Fassung eines sowieso schon minimalen Vertrags ist, dann stehen die Chancen hoch, dass er wesentliche Bestimmungen "vergisst". Auch absichtliche Abschwächungen wie z.B. dass ein Korridor in Meerengen nur eine Soll-Bestimmung ist wären mit den Verpflichtungen Eldeyjas aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer (6. gr.) nicht vereinbar. Der Rest bedürfte zumindest einer ausführlichen rechtlichen Prüfung auf ähnliche Probleme.


    Was an den Artikelbezeichnungen unverständlich sein soll, sehe ich nicht. Wenn die eldländische Nummerierung als "1. gr." gemeint sein sollte, wäre ich über die Engstirnigkeit der Regierung der Demokratischen Union enttäuscht. Schließlich lehnen wir Vertragsentwürfe auch nicht ab, weil darin ein imperianisches oder albernisches "Art." auftaucht.

  • Wenn überhaupt erscheint mir der Vertrag eher zu lang. Andererseits ist Artikel 4 sowieso etwas das man komplett ausblenden kann da ohne jede Relevanz.


    Ansonsten bin ich aber auch der Auffassung das man das ganze so regelt das jedes Mitgliedland auch den seperaten Vertrag über die Hoheitsgewässer mit ratifiziert soweit nicht ohnehin schon geschehen.


    Also ich sage mal locker: Wir werfen die Bestimmungen dazu raus aus dem jetzigen Vertrag und machen einen Beitritt zum bestehenden Vertrag über die Hoheitsgewässer als Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Schon ist der Fall gelöst.


    Und, ja, warum sollte ich etwas gegen Freizügigkeit haben? Da sehe ich kein Problem.


  • Das mit der unverständlichen Artikelbezeichnung betrifft mich persönlich uind hat mit der ablehnenden Haltung der Unionsregierung nur sekündär etwas zu tun. Unter "gr." verstehen ich und viele - wenn nicht die überwiegende Mehrheit - meiner Landsleute nun einmal die Gewichtsbezeichnung "Gramm". Hier wäre es in der Tat hilfreicher gewesen, wenn in diesem Fall die international anerkannte Abkürzung "Art." oder gleich die Bezeichnung "Artikel" verwendet worden wäre. - aber das nur am Rande.


    Wenn wir die Artikel 4 und 5 des vorliegenden Entwurfs streichen, dann stellt sich mir noch die Frage, ob wir es bei einem schlichten Verweis belassen wollen oder ob die Vertragstexte als Anhänge der Gründungscharta angehängt werden soll.

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  • Zitat

    Original von Jónas Sigur sson
    Wenn ich mich nicht täusche, ist Art. 4 auch von irgendwo abgeschrieben. Dort könnte (sollte?) man dann also genauso vorgehen und lieber dem Original beitreten, das würde diesen Vertrag kürzer halten.


    Der Text ist weitgehend deckungsgleich mit dem der Konvention des Rates derv Nationen über die Völkerrechtssubjekte. Der RdN ist nach seiner Auflösung als Dispositar entfallen, so dass hierfür ein neuer bestimmt werden müsste, wenn diese Konvention nicht in irgendeiner Weise Eingang in diese Gründungscharta findet.


    Wenn wir schon bei bestehenden Konventionen sind: die Unionsregierung würde es begrüßen, wenn wir ebenfalls die Polkonvention hinzunehmen würden.

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