Gründungskonferenz des Transnordanikrates

  • Zitat

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    Mitglied im Transnordanikrat können Staaten werden, die:
    - demokratischen und rechtsstaatlichen Kriterien genügen, worunter insbesondere die Gewaltenteilung, die Volkssouveränität, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Gesetzesgebundenheit der Verwaltung, die Kontrolle der Regierung durch das Parlament, die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Volk und dem Parlament und die freie politische Tätigkeit politischer Parteien gehören;
    - der Menschenrechte und Menschenwürde achten, worunter insbesondere zu zählen ist: die Achtung des Rechts auf Leben, auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit der Person, die freie Entfaltung der Person im Rahmen der Rücksichtnahme auf seine Mitmenschen, die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit, die freie Religionsausübung;
    - sich dem Prinzip der Völkerverständigung, der friedlichen Konfliktbeilegung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker verschrieben haben.
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    Ohne jetzt Herrn Sigur sson zuvorkommen zu wollen. Ich glaube, es gibt Staaten in denen es keine Parteien gibt. Ist eine Direkt-/Basisdemokratie also nicht Mitgliedsberechtigte, obwohl die definitiv nicht undemokratisch ist?

  • Zitat

    Original von Onfroi Lacroix


    Ohne jetzt Herrn Sigur sson zuvorkommen zu wollen. Ich glaube, es gibt Staaten in denen es keine Parteien gibt. Ist eine Direkt-/Basisdemokratie also nicht Mitgliedsberechtigte, obwohl die definitiv nicht undemokratisch ist?


    Das ist vielleicht tatsächlich missverständlich formuliert. Natürlich ist das Vorhandensein von Parteien keine Voraussetzung, sondern dass das Personen das Recht haben, sich in Parteien zusammenzuschließen und diese Parteien auch das Recht zur Opposition haben. Vielleicht ist die Formulierung: "... und das Recht auf Mitgliedschaft in politischen Parteien und deren freie politische Tätigkeit einschließlich Ausübung einer Opposition ..."

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • So, ich habe hier eine erweiterte Diskussionsgrundlage, in die ich die Kriterien für eine Mitgliedschaft, Punkte der Völkerrechtskonvention und der Konvention über die Hoheitsgewässer aufgenommen habe. Der vorliegende Text orientiert sich an bisher vorgebrachte Wünsche/Vorschläge und was bisher besprochen - wenn auch noch nicht fest vereinbart - wurde.
    Wenn wir wollen, können wir auch schon erste Grundsätze, zum Beispiel für eine Wirtschaftskooperation oder die justizielle Zusammenarbeit (Stichwort: Ausliegerung) vereinbaren.
    Zur allgemeinen Gliederung: ich habe mir vorgestellt, dass wir von den allgemeinen Vereinbarungen zu den immer konkreteren kommen. Also: vorne die Präambel, dann Grundsätzliches und im Anschluss die Kapitel zu den einzelnen Politikfeldern.


    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
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    3 Mal editiert, zuletzt von Helen Bont ()

  • Zitat

    Original von Jónas Sigur sson
    Wie würden Sie das Kriterium Gewaltungteilung definieren?


    Und wie verhält sich das Kriterium "Achtung des Rechts auf Leben" zur Einladung Astors, das die Todesstrafe nach wie vor in seinem Gesetz vorsieht?


    Nun, unter Gewaltenteilung verstehe ich zunächst die klassische Defintion, wobei man hier dann im Einzelfall prüfen muss, ob Abweichungen vom Ideal wirklich ein so totaler Bruch der Gewaltenteilung darstellt.
    Sie hatten ja bereits die enge Verflechtung von Judikative und Legislative in Eldeyja erwähnt, die, wenn ich richtig informiert bin, historisch gewachsen ist.


    Was das Recht auf Leben und die Todesstrafe angeht, kann und möchte ich so ad hoc keine abschließende Antwort geben, da brauche ich in der Tat noch etwas Zeit zum Nachdenken.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
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  • Frau Bont, Sie sollten Ihre Eitelkeit überwinden und in Artikel 5 schlicht und einfach schreiben, dass die im Vertrag über Hoheitsgewässer festgehaltenen Ansprüche anerkannt werden, und dass alle Mitgliedsstaaten des Transnordanikrats verpflichtet sind, diesen Vertrag innerhalb einer gewissen Frist zu ratifizieren.


    Weder bringen Doppelstrukturen irgendetwas außer Unklarheit, noch bin ich mir sicher, ob es für Eldeyja überhaupt rechtlich zulässig wäre, Ihren Entwurf zu ratifizieren, oder ob das im Widerspruch zum bereits in Kraft getretenen Vertrag wäre.

  • Zitat

    Original von Manfred Hilgenbecker
    Wir lehnen die Todesstrabe ab. Fuchsen kann dies nicht mit dem Recht auf Leben vereinbaren!


    Vielen Dank für die Klarstellung, Exzellenz.
    Auch in der Demokratischen Union ist ja die Todesstrafe abgeschafft und wird das Recht auf Leben ebenfalls umfassend angesehen. Wenn ich sagte, dass ich etwas Zeit zum Nachdenken benötige, dann vor dem Hnitegrund, dass es Staaten gibt, in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft wurde, die aber ansonsten die Prinzipien der Gewaltenteilung einteilen.
    Gestatten Sie mir als Beispiel Astor anzuführen, wo vor Kurzem Präsident Marani die Vollstreckung der Todesstrafe ausgesetzt hat. Dies kann man durchaus als ein Zeichen des Umdenkens bewerten.
    Auf der anderen Seite wird von den Befürwortern dort noch immer unter anderem argumentiert, dass eine durch ein Gericht verhängtes Todesurteil legitim sei.
    Einmal angenommen, Astor würde sich entschließen, die Mitgliedschaft zu beantragen. Würden wir diesen Antrag ablehnen, weil dort noch immer die Todesstrafe praktiziert wird, würde die Aussetzung für eine Mitgliedschaft genügen oder wäre die endgültige Abschaffung der Todesstrafe in Astor die Grundvoraussetzung für die Mitgliedschaft, auch wenn Astor alle anderen Prinzipien erfüllen würde? Das sind die Fragen, die sich mir derzeit stellen.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
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  • Zitat

    Original von Jónas Sigur sson
    Frau Bont, Sie sollten Ihre Eitelkeit überwinden und in Artikel 5 schlicht und einfach schreiben, dass die im Vertrag über Hoheitsgewässer festgehaltenen Ansprüche anerkannt werden, und dass alle Mitgliedsstaaten des Transnordanikrats verpflichtet sind, diesen Vertrag innerhalb einer gewissen Frist zu ratifizieren.


    Weder bringen Doppelstrukturen irgendetwas außer Unklarheit, noch bin ich mir sicher, ob es für Eldeyja überhaupt rechtlich zulässig wäre, Ihren Entwurf zu ratifizieren, oder ob das im Widerspruch zum bereits in Kraft getretenen Vertrag wäre.


    Wie gesagt, Exzellenz, dies ist lediglich eine Diskussionsgrundlage. Eine Alternative wäre, dass wir den Vertrag über die Hoheitsgewässer als Anhang der Gründunscharta anhängen und diesen als Bestandteil dieses Gründungsvertrages bezeichnen. In diesem Fall würden wir Absatz 3 von Artikel 5 entsprechend ändern, während die Absätze 1 und 2 unverändert blieben. Das hätte den Vorteil, dass mit Ratifizierung dieses Gründungsvertrages der Vertrag über die Hhoeitsgewässer gleich mit ratifiziert wird.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Zitat

    Original von Helen Bont
    Einmal angenommen, Astor würde sich entschließen, die Mitgliedschaft zu beantragen.


    Ich bin der Meinung, dass der Fehler schon im "Mitgliedschaft beantragen" liegt. Wozu brauchen wir überhaupt eine Organisation mit einer festen Mitgliederstruktur? Und warum sollten wir uns das Recht herausnehmen festzulegen, wer mitmachen darf und wer nicht? Für viele Vorhaben ist es doch das beste, wenn so viele Staaten wie möglich sich beteiligen.


    Kriterien, die erst einmal interpretiert werden müssen, machen die Sache nicht leichter, vor allem, wenn wie im Fall Glenverness die meisten Teilnehmer gar nicht oder falsch informiert sind. Ich behaupte nicht, mich im Detail mit dem vernischen System auszukennen, aber es ist offensichtlich, dass das Parlament aus zwei Kammern besteht, wovon eine gewählt ist - für mich sieht das sehr ähnlich wie in Albernia aus, und nicht wie eine absolute Monarchie.


  • Meiner Meinung sollte man dies als Grundvorraussetzung nehmen.
    Das Leben ist durch unsere Verfassung, wie bei vielen, gesichert. Daher ist es meiner Meinung auch nicht legitim wenn ein Gericht die Todesstrafe verhängt.

  • Ich würde es begrüßen wenn man das ganze so dreht das mit der Ratifizierung dieses Abkommens auch der Vertrag über die Hoheitsgewässer ratifiziert werden würde.


    Anturien lehnt die Todesstrafe ebenfalls ab.
    Ich tendiere dazu dies als Kriterium für eine Mitgliedschaft zu nehmen.


    Was die Frage anbelangt warum man nicht einfach jedes Land nimmt. Dann haben wir einen Rat der Nationen 2 - warum ist dann Rat der Nationen 1 gescheitert?
    Der Ansatz der DU, man korrigiere mich wenn ich das falsch darstelle, ist es doch gerade nicht jedes Land in irgendeine Quaselbude einzuladen die dann nicht mal quaselt sondern Länder die gemeinsame Werte teilen.


    Ich habe keine Ahnung ob dieser Ansatz besser funktionieren wird, aber bin bereit das Experiment zu wagen. Für falsch halte ich es hingegen einen Ansatz der nicht funktioniert hat einfach noch einmal zu versuchen.

  • Zitat

    Original von Jónas Sigur sson


    Ich bin der Meinung, dass der Fehler schon im "Mitgliedschaft beantragen" liegt. Wozu brauchen wir überhaupt eine Organisation mit einer festen Mitgliederstruktur? Und warum sollten wir uns das Recht herausnehmen festzulegen, wer mitmachen darf und wer nicht? Für viele Vorhaben ist es doch das beste, wenn so viele Staaten wie möglich sich beteiligen.


    Kriterien, die erst einmal interpretiert werden müssen, machen die Sache nicht leichter, vor allem, wenn wie im Fall Glenverness die meisten Teilnehmer gar nicht oder falsch informiert sind. Ich behaupte nicht, mich im Detail mit dem vernischen System auszukennen, aber es ist offensichtlich, dass das Parlament aus zwei Kammern besteht, wovon eine gewählt ist - für mich sieht das sehr ähnlich wie in Albernia aus, und nicht wie eine absolute Monarchie.


    Wir benötigen das Instrument der Mitgliedschaft, um regeln zu können wer an dieser Sache sich beteiligt und wer nicht. Das dient der Übersichtlichkeit und ohne würden Beitrittskriterien keinen Sinn machen, da ja jeder Staat teilnehmen dürfte.


    Was ihren Einwand bezüglich der Kriterien angeht: es wird immer wieder vorkommen, das Begriffe un anderen Staaten oder Kulturkreise unterschiedlich interpretiert werden. Ich sehe das nicht als tragisch an, sondern eher als förderlich, wenn man andere Sichtweisen in seine Überlegungen und Wertevorstellungen berücksichtigt.


    Was nun Glenverness angeht, so habe ich mir die dortige Selbstdarstellung noch einmal durchgelesen - ich nehme mal an, das die dort über ihr eigenes politisches System bescheid wissen und dies auch darstellen können - und stelle fest, das es eine gewählte Kammer gibt, diese den Regierungschef nicht wählt sondern nur anwählen kann und statt einer eigenen Gesetzgebungskompetenz nur über ein Antragsrecht im House of Peers besitzt.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
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    Mitglied des Unionsparlaments

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    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
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  • Zitat

    Original von Manfred Hilgenbecker


    Meiner Meinung sollte man dies als Grundvorraussetzung nehmen.
    Das Leben ist durch unsere Verfassung, wie bei vielen, gesichert. Daher ist es meiner Meinung auch nicht legitim wenn ein Gericht die Todesstrafe verhängt.


    Gut. Da sich das als Konsens herausstellt, sollten wir uns auf dieses absolute Lebensrecht einigen.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
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    Mitglied des Unionsparlaments

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  • Dies war in der Tat meine Intention für die Einführung dieser Kriterien: zu verhindern, dass wieder eine entscheidungs- und handlungsunfähige Organisation entsteht.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
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  • Nachdem ja Glenverness, in einer an eine andere Regierung gerichteten Protestnote, auch über mich seinen Unmut kund getan hat, möchte ich klarstellen das ich allgemein von Monarchien sprach die ich für Diktaturen halte. Dabei hatte ich mich sprachlich unsauber ausgedrückt und später präziser ausgesagt das absolute Monarchien = Diktaturen sind.
    Das ist auch weiterhin meine Meinung, das Glenverness diese Aussage auf sich bezog, ist zunächst alleine deren Angelegenheit. Ich hatte mir das politische System dort nicht angesehen und lediglich eine allgemeine Aussage getroffen.

    Nachdem ich nun aber auch die Beschreibung des politischen System dort gelesen habe würde ich grob sagen Konstitutionelle Monarchie, Demokratie sieht anders aus. Nach den Kriterien die derzeit diskutiert werden halte ich es ohne Reformen für wenig wahrscheinlich das dieses Land Mitglied werden könnte.

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