Avtalet mellan MU och Salbors vetenskapsinstitut

  • MU Salborian Science Foundation Treaty
    Avtalet mellan MU och Salbors vetenskapsinstitut


    Article 1
    Die Montary University (Sitz in Montary City, Roldem) und die Salborianische Wissenschaftsstiftung (Sitz in Salbor, Salbor; im Folgenden: die Stiftung) beschließen mit der gemeinsamen Unterzeichnung dieses Vertragswerks die Gründung des Stiftungsinstitut für Salborianistik (Salborian Science Foundation Instutite of Salborian Studies; Salbors Kongress vetenskapsinstitut för salborianistik). Sie wird der Faculty of Philosophy der Montary University zugeordnet.


    Article 2
    Die Pflichten der Montary University, insbesondere im finanziellen Rahmen sind die folgenden:
    - Miete und Unterhalt der Räumlichkeiten des Instituts
    - Bereitstellung der benötigten technischen Einrichtung
    - Vorhaltung der Räumlichkeiten für eine Bibliothek


    Article 3
    Die Pflichten der Stiftung, insbesondere im finanziellen Rahmen sind die folgenden:
    - Anstellung und Unterhalt des akademischen und studentischen Personals
    - Beschaffung von Literatur
    - Archivierung von Forschungsunterlagen des Instituts
    - alltäglicher Bürobedarf


    Article 4
    Die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Instituts sind ohne Zustimmung der Leitung der Montary University und der Fakultät nicht veräußerbar.


    Article 5
    Zur Weiterentwicklung des Instituts wird ein Beirat gebildet, der vier Personen umfasst und zu gleichen Teilen von der Montary University und der Stiftung besetzt wird. Dieser berät das Institut zu allen nichtwissenschaftlichen Belangen und räumt einstimmig Streitigkeiten bezüglich der Auslegung des Vertrags aus.


    Article 6
    Dieser Vertrag gilt ab dem 1. April 2009 auf wenigstens zwanzig Jahre. Danach kann der Vertrag mit Jahresfrist gekündigt werden. Die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Unterlagen verbleiben in diesem Falle vollumfänglich bei der Stiftung, der Montary University sind geeignete Abschriften ausnahmslos aller Dokumente, gleich welcher Art, binnen dreier Monate zu übereignen.


    Prof. Dr. Dr. h.c. Arthur Tib. Washington
    für die Montary University



    Prof. Pjotr Jerkov
    für die Stiftung




    Salbor, den 19. März 2009

    Alexander Krüger
    Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
    parteilos

  • Guten Tag! Mr Ramsey nehme ich an? Haben Sie unser Schreiben nicht erhalten? Wir warten seit Längerem auf eine Antwort Ihrerseits. Aber schön, dass Sie gekommen sind. Wenn Ihr Kollege dann auch noch eintrifft, könnte man dann ja loslegen.

    Alexander Krüger
    Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
    parteilos

  • Professor Hooks kommt, nachdem er aus Langeweile schon drei Flaschen Wasser getrunken hat, von der Toilette zurück...


    Good afternoon, Mister Prime Minister.

    Prof. em. Dr. Dr. h.c. Thomas Hooks RP HCRR HCMC
    Dean of Roldemian Institute for History, Montary University (Website)

  • Zitat

    Original von Alexander Krüger
    Guten Tag! Mr Ramsey nehme ich an? Haben Sie unser Schreiben nicht erhalten? Wir warten seit Längerem auf eine Antwort Ihrerseits. Aber schön, dass Sie gekommen sind. Wenn Ihr Kollege dann auch noch eintrifft, könnte man dann ja loslegen.


    Reverend Ramsey, richtig. Das Anschreiben liegt mir vor. Weitergehende Informationen habe ich hingegen nicht erhalten. Zuletzt hat sich mein Büro auch am 1. Mai hier gemeldet.

    The Most Rev. Prof. Campbell Whitgift Ramsey RBR
    Metropolitan of the Holy Episcopal Churches of St. Benedict
    Bishop of the See of Montary City, Primate of All Roldem

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